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Justiz

Grosses Risiko: Stationäre Massnahme für Mörder wird ein zweites Mal verlängert

Grosses Risiko: Stationäre Massnahme für Mörder wird ein zweites Mal verlängert

01.02.2019, 12:0001.02.2019, 13:49

Das Bundesgericht hat die zweite Verlängerung einer stationären therapeutischen Massnahme für einen Mann bestätigt, der als 19-Jähriger seine Ex-Freundin ermordet hatte und eine spätere Partnerin bedrohte.

Obwohl der Freiheitsentzug die Dauer der ursprünglich gefällten Freiheitsstrafe von insgesamt über neun Jahren unterdessen übersteigt, hält das Bundesgericht eine Verlängerung der Massnahme als verhältnismässig. Dies geht aus einem am Freitag publizierten Urteil hervor.

Der Beschwerdeführer hatte 2001 seine damalige Ex-Freundin mit einem Messerstich in die Herzgegend getötet. Er wollte das Ende der Beziehung nicht akzeptieren und versuchte, die 17-Jährige immer wieder zu erreichen.

Zweiter Fall

Das Strafgericht Basel-Landschaft wies den Mann 2003 in eine Arbeitserziehungsanstalt ein. Im Rahmen von gewährten Ausgängen aus dieser Anstalt lernte er im Frühling 2005 eine Frau kennen.

Als er ihr von seiner Tat erzählte, brach sie die Beziehung ab. Wieder wollte der Verurteilte die Realität nicht akzeptieren und stalkte die Frau. Dieses Mal kam es aber nicht zur angekündigten Katastrophe. 

Der heute 37-jährige Mann legte gegen diese zweite Verlängerung eine Beschwerde ein. Er beantragte eine ambulante Therapie. Die Bedingungen dafür erachtet das Bundesgericht aber nicht als erfüllt.

Grosses Risiko

Der psychiatrische Gutachter geht gemäss Urteil davon aus, dass der Mann seine Medikamente bei einer ambulanten Therapie absetzen würde, weil er an Nebenwirkungen leide. Nach Ansicht des Experten würde dies zu Schwierigkeiten in emotionalen Beziehungen führen.

Es bestehe ein grosses Risiko, dass die Probleme in bedrohlichem Verhalten oder Gewalttaten mündeten, sagte der Gutachter vor der Vorinstanz aus. Dieser lehnte die bedingte Entlassung des Mannes ab.

Medikamente besser einstellen

Mit der Verlängerung der Massnahme sieht der Gutachter die Möglichkeit, die Medikamente besser einzustellen und Stressfaktoren zu verringern. Dann könnten kleine Schritte zu einer freieren Lebensführung gewagt werden.

Das Bundesgericht ist aufgrund der Expertise der Ansicht, dass die Weiterführung der Massnahme mit der erforderlichen schrittweisen Öffnung zu einer Verbesserung der Legalprognose führe. (whr/sda)

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