Jetzt ist der Schuss draussen: Nach dem unklaren Rücktrittsangebot jetzt die klare Kündigung: Bundesanwalt Michael Lauber hat am Mittwoch auf Ende Januar 2021 seinen Rücktritt erklärt. Ob das Amtsenthebungsverfahren gegen ihn trotzdem weitergeführt wird, entscheidet sich Mitte August.
Wegen Ferienguthaben werde der 54-Jährige sein Amt bereits Ende August abgeben, teilte die Bundesanwaltschaft der Nachrichtenagentur Keystone-SDA am Mittwoch mit. Danach und bis zum ordentlichen Rücktritt Laubers sollen dessen Stellvertreter, Jacques Rayroud und Ruedi Montanari, die Bundesanwaltschaft leiten.
Sie sind beide langjährige Mitarbeiter bei der Bundesanwaltschaft und wurden im Sommer 2019 vom Parlament in ihren Ämtern bestätigt, noch vor der Wiederbestätigung Laubers. Der operative Betrieb bleibe so gewährleistet und die hängigen Strafverfahren würden weitergeführt, hiess es.
Lauber hatte bereits am vergangenen Freitag nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVger) in einer persönlichen Erklärung seinen Rücktritt angeboten. Das Gericht hatte festgestellt, dass Lauber mehrere Amtspflichtverletzungen begangen hatte.
Besonders schwer wog in den Augen des Gerichts eine Erinnerungslücke bei einem Treffen mit Fifa-Präsident Gianni Infantino. Lauber habe über dieses Treffen vorsätzlich die Unwahrheit gesagt. Das sei eine schwere Amtspflichtverletzung.
Das Gericht bestätigte damit teilweise die Vorwürfe der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA). Gleichzeitig hatte auch die Gerichtskommission des Parlaments auf dieses Urteil gewartet, bevor sie entscheiden wollte, ob sie der Bundesversammlung einen Antrag auf Amtsenthebung Laubers stellt.
Denn dieses laufende Amtsenthebungsverfahren ist trotz der formellen Rücktrittserklärung nicht automatisch abgeschlossen. Die Gerichtskommission werde am 19. August über das weitere Vorgehen im Fall Lauber entscheiden, sagte Kommissionspräsident, Ständerat Andrea Caroni (FDP/AR), auf Anfrage.
Bei der Sitzung könnte die Kommission zwar beschliessen, das Verfahren einzustellen. Da aber Lauber offiziell noch bis Ende Januar 2021 Bundesanwalt bleibt, könnte sie der Bundesversammlung trotz allem auch einen Antrag auf Amtsenthebung stellen.
Ausserdem werde die Gerichtskommission die Bedeutung und Wirkung der Kündigung analysieren, sagte Caroni. Gemäss der Verordnung der Bundesversammlung über das Arbeitsverhältnis und die Besoldung des Bundesanwalts beträgt die Kündigungsfrist für einen Bundesanwalt sechs Monate.
Die Gerichtskommission könnte aber auch einer kürzeren Kündigungsfrist zustimmen, «wenn keine wesentlichen Interessen entgegenstehen». Finanzielle Konsequenzen wird dieser Entscheid für Lauber keine haben: Weil er selber gekündigt hat, steht ihm gemäss Verordnung keine Entschädigung mehr zu.
Ausserdem sind gegen Lauber noch Strafanzeigen hängig. Dabei geht es unter anderem um den Vorwurf der Begünstigung in Zusammenhang mit den nicht protokollierten Treffen Laubers mit Infantino. Ein ausserordentlicher Staatsanwalt prüft zur Zeit die Strafanzeigen.
Er soll klären, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung einer Strafuntersuchung gegeben sind. Sollte das der Fall sein, wird er bei den zuständigen Kommissionen der Bundesversammlung ein Gesuch stellen um Aufhebung der Immunität des Bundesanwalts und um Durchführung eines Strafverfahrens. Erachte er die Strafanzeigen als unbegründet, könne er eine sogenannte Nichtanhandnahmeverfügung erlassen.
Zu seinem offiziellen Rücktrittszeitpunkt wird Lauber über neun Jahre im Amt gewesen sein. Er war 2011 als erster Bundesanwalt von der vereinigten Bundesversammlung gewählt worden. Die Wahl eines Nachfolgers oder einer Nachfolgerin kommt wohl frühestens für die Wintersession in Frage. (aeg/sda)
Potz,da war einer sehr fleissig.