Sieben Jahre und drei Monate Freiheitsstrafe wegen gewerbsmässigen Betrugs, Veruntreuung und Urkundenfälschung in hunderten Fällen: Das Zürcher Obergericht hat am Montag einen Vermögensverwalter verurteilt, der Pensionsgelder in Millionenhöhe veruntreute. Dabei brachte er italienische Gastarbeiter um ihre Rente.
Das Obergericht bestätigte damit ein Urteil des Bezirksgerichtes Zürich vom August 2015 weitgehend. Der Mann liess mit Hilfe von gefälschten Urkunden über 34 Millionen Franken Pensionskassengelder auf Konten überweisen, auf die nur er Zugriff hatte.
Er habe Fehler begangen, räumte er am Montag beim Prozess ein. «Aber ich war nicht geldgierig oder perfid.» Das Obergericht schloss sich jedoch der Meinung der Vorinstanz an und beurteilte das Verschulden als schwer bis sehr schwer.
Der heute 54-Jährige hatte als Leiter des gewerkschaftsnahen, italienischen Vereins INCA-CGIL jahrelang italienischen Gastarbeitern in der Schweiz bei ihren finanziellen Belangen geholfen. Viele von ihnen sprachen wenig Deutsch und hatten Vertrauen zu ihm. Er ist Italiener und wuchs in Zürich auf.
Von 2001 bis 2009 liess er sich mit Hilfe von gefälschten Urkunden die Pensionskassengelder von rund 250 Gastarbeiterinnen und Gastarbeitern überweisen - auf zahlreiche Konten, die er im Namen des Vereins INCA bei verschiedenen Banken eröffnet hatte.
Zugang zum Geld hatte jedoch nur er allein. Laut Staatsanwaltschaft sind dabei 34,1 Millionen Franken zusammengekommen. Den Grossteil des Geldes verwendete er, um Klienten eine Rente auszuzahlen. Doch über sieben Millionen fehlen bis heute.
Während der Untersuchung hatte der Vermögensverwalter angegeben, er habe das Geld ausgegeben. Er sei grosszügig gewesen, habe ein luxuriöses Leben geführt und fünf Geliebte finanzieren müssen.
Vor Obergericht sprach der Beschuldigte jedoch davon, das Geld lediglich umverteilt zu haben. Nicht er habe davon profitiert, sondern Personen, denen er mehr Rente ausbezahlt habe, als ihnen zugestanden wäre. Er hatte offenbar eine Art Schneeballsystem aufgebaut, das er mit veruntreutem Geld fütterte.
Am Montag versuchte er dem Gericht zu erklären, dass verhängnisvolle Zusammenhänge Ende 2000 zum Kontengeflecht und zum Umlageverfahren geführt hätten. Er habe zuvor schon ein privates Konto für Zahlungen ins Ausland zu Verfügung gestellt.
Später sei eine grosse Schweizer Bank auf ihn zugekommen und habe ihm vorgeschlagen, das gleiche für Inlandzahlungen zu machen. «Ich denke, sie wollten Zinsen sparen», sagte der Beschuldigte. Dann habe es seinen Lauf genommen, auch weil es so einfach gewesen sei, die Pensionsgelder auf Drittkonten überweisen zu lassen.
Trotzdem räumte er ein, alle Vorwürfe seien gerechtfertigt und seine Tat abscheulich. «Ich erkenne mich nicht in diesen Taten. Aber ich habe sie begangen und ich büsse jetzt dafür», sagte er.
Die Verteidigung zeigte erfolgreich auf, dass der Beschuldigte nicht über viel kriminelle Energie verfügen musste, um die Gelder zu veruntreuen. Auch deshalb reduzierte das Obergericht die erstinstanzliche ausgesprochene Strafe von 9 Jahren leicht.
Der Vermögensverwalter muss nun sieben Jahre und drei Monate absitzen. Dabei werden ihm 767 Tage angerechnet, die er bereits in Untersuchungs- und Sicherheitshaft sowie im vorzeitigen Strafvollzug verbracht hat. (sda)