Schweiz
Justiz

Bundesgericht: Opfer müssen bei Entlassung des Täters informiert werden

ZU DEN MELDUNGEN UEBER EINE ERNEUTE SCHLAEGEREI IM GENFER GEFAENGNIS CHAMP-DOLLON STELLEN WIR IHNEN AM DIENSTAG, 25. FEBRUAR 2014, FOLGENDES ARCHIVBILD ZUR VERFUEGUNG - Un gardien de la prison de Cham ...
Nach Entlassung der Täter sollen die Opfer informiert werden.Bild: KEYSTONE

Opfer dürfen bei Haft-Entlassung des Täters informiert werden

22.08.2019, 12:0022.08.2019, 12:39
Mehr «Schweiz»

Wenn ein Täter wieder auf freien Fuss kommt, hat das Opfer das Recht, darüber informiert zu werden. Das Bundesgericht hat in einem Grundsatzurteil die Beschwerde einer Täterin gegen diese Praxis abgewiesen. Es gebe kein überwiegendes Schutz-Interesse der verurteilten Person.

Die Mutter eines Mordopfers hatte die Genfer Strafvollzugsbehörden ersucht, über die Haftentlassung einer wegen Gehilfenschaft zum Mord verurteilten Mittäterin informiert zu werden. Das ermögliche ihr, eine eventuelle Begegnung mit der Verurteilten zu vermeiden. Die Verurteilte erhob dagegen Beschwerde beim Bundesgericht.

Dieses hat die Beschwerde nun abgewiesen, wie es in einer am Donnerstag veröffentlichten Mitteilung heisst. Opfer zu informieren könne nur verweigert werden, wenn die verurteilte Person überwiegende Interessen geltend machen könne. Das sei hier nicht der Fall, so die obersten Richter.

Das Strafgesetzbuch und das Opferhilfegesetz räumten Opfern und deren Angehörigen ein Recht auf Informationen zum Strafvollzug der Täterschaft ein, im Speziellen über den Zeitpunkt der Entlassung oder im Fall einer Flucht.

Die Wohnorte der Täterin und der Mutter des Opfers seien nur einige Dutzend Kilometer voneinander entfernt, eine zufälliges Aufeinandertreffen sei entgegen der Ansicht der Täterin «nicht abwegig», befand das Bundesgericht. Ein negatives Verhalten der Verurteilten, zum Beispiel eine Drohung, sei überdies keine Voraussetzung, welche die Übermittlung von Informationen an ein Opfer überhaupt erst erlaube.

Die Täterin war 2008 an einem Auftragsmord in Cointrin GE an ihrem Schwiegersohn beteiligt und wurde dafür 2015 wegen Gehilfenschaft zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Das Opfer wurde in seiner Wohnung im Schlaf getötet. (aeg/sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
twint icon
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
1 Kommentar
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
1
Unfallverhütungsstelle ruft Velohelme für Kinder zurück

Die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) ruft diverse Velohelme für Kinder zurück. Da die Kinderhelme aufgrund eines Fehlers am Befestigungssystem nicht richtig auf dem Kopf sitzen würden, bestehe bei Stürzen eine Verletzungsgefahr.

Zur Story