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Bezirksgericht Zürich spricht Antifa-Demonstranten frei

Keine Beweise für Gewalt: Bezirksgericht Zürich spricht Antifa-Demonstranten frei

10.03.2021, 12:3410.03.2021, 14:07
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Mehr als sechs Jahre nach seiner Verhaftung stand ein fr
Bild: KEYSTONE

Das Bezirksgericht Zürich hat am Mittwoch einen 29-jährigen ETH-Doktoranden und Antifa-Sympathisanten freigesprochen. Das Gericht war zwar überzeugt, dass der Physiker an einem Angriff auf einen Polterabend und an Ausschreitungen am G20-Gipfel beteiligt war. Gewalttaten könnten ihm aber nicht bewiesen werden.

Für das Gericht war zwar klar, dass der ETH-Doktorand an einem Angriff im Zürcher Niederdorf im September 2019 beteiligt war. Damals stürmten 20 bis 30 Vermummte mit Fahrradketten, Stangen, Flaschen, Steinen und Pfeffersprays auf eine Gruppe Männer los, die einen Polterabend feierten. Mehrere der Männer wurden verletzt.

Danach rühmten sich die Angreifer auf einer einschlägigen, linken Plattform damit, dass sie den Polterabend eines Rechtsradikalen erfolgreich beendet hätten. Dass der Physik-Doktorand dort war, konnte zweifelsfrei wegen DNA-Spuren bewiesen werden, die auf einer Baseballkappe und einer Sonnenbrille gefunden wurden.

Es fehle aber irgend ein brauchbarer Beweis, dass er selber auch zugeschlagen habe, sagte der Richter bei der Urteilseröffnung. Auch beim zweiten, gewaltsamen Vorfall kam das Gericht zu diesem Schluss.

Der Physiker wurde gefilmt, als er an den Demonstrationen am Rande des G20-Gipfels in Hamburg im Jahr 2017 teilnahm, als Teil des Schwarzen Blocks. Die Deutsche Polizei wertete die Videoaufnahmen mit einer Gesichtserkennungssoftware aus.

Doch auch hier: Das Gericht erkannte darin keinen Beweis, dass der Beschuldigte auch selber gewalttätig geworden sei. «Vielleicht sind Sie einfach immer dort dabei, wo die Antifa-Szene am Wirken ist. Wir wissen es nicht», sagte der Richter.

Demonstration vor dem Gerichtsgebäude

Der Beschuldigte wollte beim Prozess keinerlei Aussagen machen. Sein Schlusswort gestaltete er dafür als langen Vortrag über Antifaschismus, vom 19. Jahrhundert bis zur SVP und zur Burka-Initiative. Den Angriff auf den Polterabend im Niederdorf könne er «deswegen nur gutheissen, wer auch immer das war».

Vor Prozessbeginn kam es vor dem Gerichtsgebäude zu einer Antifa-Demonstration, weshalb die Zürcher Stadtpolizei mit einem Grossaufgebot anrückte. Mehrere Demonstranten wurden abgeführt. (aeg/sda)

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45 Kommentare
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Tschowanni
10.03.2021 13:50registriert Oktober 2015
Zitat "Den Angriff auf den Polterabend im Niederdorf könne er deswegen nur gutheissen"
Ja, eine wahnsinnig intelligente tat einen Polterabend eines einzelnen zu crashen. Mir ist esgl aus welcher Richtung, Gewalt ist und wird nie eine Lösung sein. Nur weil es von der Antifa kommt, ist sie nicht besser als andere Gewalt.
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stadtzuercher
10.03.2021 14:44registriert Dezember 2014
"Damals stürmten 20 bis 30 Vermummte mit Fahrradketten, Stangen, Flaschen, Steinen und Pfeffersprays auf eine Gruppe Männer los, die einen Polterabend feierten. Mehrere der Männer wurden verletzt."

Sind das die Linken, die nur Sachen beschädigen aber niemals gegen Menschen gewalttätig werden?
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Max Dick
10.03.2021 16:31registriert Januar 2017
Leider ist im Artikel nirgends erwähnt, wofür ihn die Stawa angeklagt hat. Wenn Landfriedensbruch ein Punkt gewesen, wird eine nächste Instanz sehr wahrscheinlich anders Urteilen, wenn man zahlreiche ähnliche Fälle als Referenz nimmt, wo Leute allein fürs dabeisein verurteilt worden sind.
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