Seinen 16. Geburtstag erlebte Brian K. an ein Bett gefesselt in der Psychiatrie und vollgepumpt mit Medikamenten. 13 Tage lang war er mit sieben Gurten fixiert, damit er sich selbst und seine Pfleger nicht gefährden konnte. Das war vor neun Jahren. Nach einem juristischen Hin und Her stehen jetzt der behandelnde Arzt, sein Vorgesetzter und der stellvertretende Klinikdirektor vor Gericht: Haben Sie eine Freiheitsberaubung begangen?
Fixierungen sind in der Psychiatrie ein generelles Problem. Sie werden zu häufig angeordnet und sind oft lückenhaft dokumentiert, wie die Anti-Folter-Kommission des Bundes feststellt. Generell kommt es zudem selten zu Strafprozessen gegen Ärzte und noch seltener zu Verurteilungen. Auch die Aufarbeitung des Fall «Carlos» – unter diesem Pseudonym wurde Brian berühmt – ist von Bedeutung. Der Fall zeigt die Grenzen der Justiz auf.
Vor einem Jahr wurde Brian K. vom gleichen Gericht, das nun den neuen Fall behandelt, zu einer Freiheitsstrafe und einer «kleinen Verwahrung» verurteilt, weil er Gefängnispersonal verprügelt hatte. Der heute 24-Jährige sitzt also so lange in Haft, bis er nicht mehr als Gefahr gilt. Seit der Kindheit wurde er immer wieder gewalttätig. Ein Sondersetting, das wegen der Kosten einen Medienskandal auslöste, wurde 2013 abgebrochen.
Sie erklären, weshalb sie keine Alternativen gehabt hätten. Eine Behandlung mit noch mehr Medikamenten sei nicht möglich gewesen, weil dann die Nebenwirkungen zu stark gewesen wären. Und eine Unterbringung im Isolierzimmer sei nicht in Frage gekommen, weil Brian K. dieses bei seinem letzten Besuch zwei Monate zuvor zerlegt habe. Die Ärzte befürchteten, dass der damals 15-Jährige seinen Kopf an der Wand einschlagen würde. Sie sorgten sich auch um ihre eigene Sicherheit. Der Arzt, der die Fesselung angeordnet hat, sagt vor Gericht: «Er hat mich bedroht, bespuckt und beleidigt.» Das Fazit der Befragung: Für einen Gewalttäter wie Brian K. war die Zürcher Universitätspsychiatrie ungeeignet. Doch das Gefängnis wollte ihn nicht zurücknehmen. Und in die Hochsicherheitsabteilung in Rheinau konnte er erst später verlegt werden.
Die Corona-Massnahmen führen zu einer eigenartigen Situation. Beim letzten Strafprozess, als Brian K. als Täter vor Gericht stand, weigerte er sich mit Händen und Füssen, seine Gefängniszelle zu verlassen. Einer Spezialeinheit der Polizei gelang es nicht, ihn vor Gericht zu bringen. In diesem Strafprozess nun, in dem er als Opfer vor Gericht stünde, will er aber unbedingt in den Saal. Das erlaubt der vorsitzende Richter allerdings nicht, weil es keinen Platz habe für ihn und die vier Polizisten, die ihn bewachen. Deshalb muss er die Verhandlung über eine Videoübertragung im Anwaltszimmer verfolgen. Ein Dutzend Journalisten sitzen in einem anderen Gerichtssaal, ebenfalls vor einer Videoleinwand. Die Übertragungsqualität ist mittelmässig. Man versteht nicht jedes Wort. Vor den drei Richtern sitzen nur die Angeklagten, die Anwälte und der Staatsanwalt. Für die Ärzte ist das ein Vorteil: Sie prägen die Stimmung im Saal.
Er wirft den Ärzten vor, sie würden Brian K. «dämonisieren und als Extremtäter darstellen», um die lange Fixierungsdauer zu rechtfertigen. Selber hätten sie sich aber nicht an die Standards der Universitätspsychiatrie gehalten: Demnach sollte eine Fixierung stündlich überprüft werden. Die Ärzte seien aber nur einmal pro Tag für eine kurze Visite vorbeigekommen. Dabei hätten sie ihn meistens schlafend angetroffen, betäubt von den Medikamenten. «Das geht natürlich nicht», sagt der Staatsanwalt. Zudem hätten die Ärzte Brian K. nicht wie vorgeschrieben schriftlich auf die Gründe und seine Rechte, ein Gericht einzuschalten, hingewiesen. Auch ein Behandlungsplan fehlte in den Unterlagen. Alternativen seien gar nicht geprüft worden. Die Fixierung sei deshalb «unverhältnismässig und unrechtmässig» gewesen. Für den behandelnden Arzt beantragt er eine bedingte Freiheitsstrafe und für die zwei Vorgesetzten bedingte Geldstrafen.
Die Ärzte hätten Brian als «nicht zähmbares Monster, als tickende Bombe» gesehen. «Sie sahen nie einen 15-Jährigen vor sich, der mit sich und seiner Umwelt Probleme hatte.» Zudem kritisiert er, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren verschleppt hat. Eine Anzeige wegen Körperverletzung durch die Zwangsmedikation ist nämlich verjährt. Der Anwalt sieht eine Verletzung des Beschleunigungsgebots und klagt: «Vertreter des Staates sitzen auf der Anklagebank und Vertreter des Staates sorgen für die Verjährung.»
Mitten während des einstündigen Plädoyers eines Verteidigers klingelt ein Telefon im Gerichtssaal. Die Juristen wechseln erstaunte Blick. Der Richter unterbricht den Anwalt und bittet die irritierte Gerichtsschreiberin, den Anruf entgegen zu nehmen. Sie erhält die Mitteilung, dass Brian K. im Nebenzimmer genug gesehen und gehört habe. Er wolle zurück ins Gefängnis. Der Richter ist einverstanden.
Der angeklagte Chefarzt sagt: «Es tut mir leid, dass Brian K. so lange fixiert werden musste.» Er meine jedes Wort ernst. Es tut ihm also leid, aber es ging aus seiner Sicht nicht anders. Der behandelnde Arzt sagt: «Ich wünsche dem Patienten alles Gute.»
Er spricht alle Angeklagten frei. Richter Sebastian Aeppli sagt: «Die 13-tägige Fixation war in der damaligen extremen Ausnahmesituation - das ist ganz wichtig zu betonen - als verhältnismässig und rechtmässig zu qualifizieren.» Eine andere Möglichkeit habe es nicht gegeben. Und selbst wenn man die Meinung vertreten würde, die Fixation wäre ab einem gewissen Zeitpunkt nicht mehr verhältnismässig gewesen, hätte das Gericht die Ärzte freigesprochen. Denn es sieht keine Hinweise, dass sie bewusst die Verhältnismässigkeit missachtet hätten.
Normalerweise sagen Anwälte, dass sie sich zuerst mit ihren Klienten besprechen wollen. Doch Brians Anwalt sagt auf Anfrage schon jetzt: «Wir werden sicher in Berufung gehen.»
Soll es zu mehr Verurteilungen als Prozesse kommen, oder wie soll man das verstehen? Nur schon bei einer Quote von 1:1 würde was nicht stimmen.
War beruflich 2 Wochen auf einer geschlossenen. Würde gerne mal sehen, was ihr so tun würdet, wen jemand ununterbrochen seinen Kopf gegen die Wand schlägt und jede Möglichkeit zur Attacke nützt (so erlebt. Kriegstrauma) bleibt einem leider nichts anderes als fixieren. Trotz sehr starken Medis 24h am schreien. Gespräch unmöglich. Kein Einzelfall.
Bestimmt (hoffentlich nicht) gibt's auch noch zwei drei andere ähnliche Fälle, über die nicht immer wieder berichtet wird.