Als Mensch mit übersteigertem Helfersyndrom hat sich der Pfarrer aus dem Kanton Solothurn gezeigt, der sich am Mittwoch vor dem Bezirksgericht Bülach ZH wegen Drogendelikten zu verantworten hat. Mit ihm steht seine Mittäterin vor Gericht. Sie erscheint als naive Person mit riesigen Verlustängsten.
Der 45-jährige reformierte Pfarrer wird beschuldigt, im Jahr 2014 verschiedene Drogendelikte begangen haben. Nun soll er ins Gefängnis. Die Staatsanwältin wirft ihm Verbrechen gegen das Betäubungsgesetz, mehrfache Gehilfenschaft sowie mehrfache versuchte Geldwäscherei vor. Sie beantragt eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 27 Monaten.
Der Deutsche, der inzwischen seine Stelle samt Pfarrwohnung verloren hat, beging die Delikte im Jahr 2014. Für verschiedene Personen buchte und bezahlte er laut Anklage wiederholt Tickets für Flüge zwischen Brasilien und Europa und mehrere tausend Franken an Personen in Brasilien. Die Deliktsumme beläuft sich auf total rund 30'000 Franken.
Er habe nicht gewusst, dass er Tickets für Drogenkuriere buchte, und dass die überwiesenen Gelder Drogengelder waren. Allerdings habe er ein ungutes Gefühl gehabt. Er habe aber nicht den Mut gehabt, nachzufragen.
Der Beschuldigte handelte im Auftrag beziehungsweise auf Bitten einer Bekannten, der er helfen wollte. Die heute 30-Jährige steht als Mitbeschuldigte vor Gericht. Sie handelte jeweils auf Anweisung ihres Ehemanns in Brasilien, der im Drogengeschäft tätig war. Sie sei unter grossem Druck gestanden, machte sie geltend. Stets habe sie Angst gehabt, von ihrem Mann verlassen zu werden.
Das Geld für die Überweisungen beziehungsweise die Tickets erhielt der Pfarrer jeweils von der Mitbeschuldigten beziehungsweise dem Abnehmer der Drogen in Basel zurück, der seinerseits eng mit jenem Ehemanns zusammenarbeitete. Auch hier folgte der Pfarrer einer Vogel-Strauss-Strategie. Sein übersteigerter Helferwille zeigt sich auch darin, dass er vielen anderen Leuten immer wieder half. Dabei türmte er nach und nach einen immer höheren Schuldenberg auf.
Aufgeflogen waren die illegalen Tätigkeiten des Dorfpfarrers am 15. Dezember 2014. Am Flughafen Zürich holte er einen Drogenkurier aus Brasilien mit fast drei Kilo Kokaingemisch im Gepäck ab. Vorgesehen war, den Kurier nach Basel zu fahren, wo die Drogen an eine dritte Person übergeben werden sollten.
Ursprünglich hatten sich Anklage und Verteidigung auf ein abgekürztes Verfahren für den umfassend geständigen Mann geeinigt: Er sollte des Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz und der versuchten Geldwäscherei schuldig gesprochen und mit einer bedingten Freiheitsstrafe von 2 Jahren bestraft werden.
Das Gericht machte ihnen allerdings einen Strich durch die Rechnung. Es wies die Anklageschrift zur Überarbeitung zurück. Verschiedene Anklagepunkte seien zu milde. Zudem sei der Strafantrag deutlich zu niedrig. Der Prozess geht mit den Plädoyers weiter. Das Urteil wird auf den späten Nachmittag erwartet.
(sda)