Schweiz
Justiz

Waadtländer wollte «Muslime abfackeln» – Bundesgericht bestätigt Urteil

Waadtländer wollte «Muslime abfackeln» – Bundesgericht bestätigt Urteil

30.05.2018, 12:0030.05.2018, 12:15
Mehr «Schweiz»

Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Waadtländers wegen Rassendiskriminierung bestätigt. Der Mann hatte nach dem Anschlag auf die Redaktion der Zeitschrift «Charlie Hebdo» im Januar 2015 auf Facebook gefragt, wer beim «Abfackeln von Muslimen» mitmache.

Dabei hatte der Verurteilte für Muslime das Wort «muzz» verwendet. Vor den Waadtländer Gerichtsinstanzen machte der Mann geltend, dass er damit nicht alle Muslime gemeint habe.

Sein Facebook-Post habe nur auf jene Gruppe von Muslimen abgezielt, die terroristische Anschläge verübe. Und dieser Teil sei nicht von der Rassismusstrafnorm geschützt.

Dieser Argumentation sind die Gerichte nicht gefolgt. Aufgrund des Kontextes, werde die Veröffentlichung so verstanden, dass der Autor zu Gewalt gegen alle Muslime aufgerufen habe, schloss das Kantonsgericht. Diese Auffassung stützt auch das Bundesgericht in seinem am Mittwoch publizierten Urteil.

Es handelt sich dabei bereits um den zweiten Entscheid, den das Bundesgericht in dieser Sache gefällt hat. Im September vergangenen Jahres hiess es eine Beschwerde des Mannes gut.

Das Waadtländer Kantonsgericht hatte dem Mann damals nicht die Möglichkeit gegeben, sich zur Definition des Wortes «muzz» zu äussern. Damit hatte es den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt. (Urteil 6B_267/2018 vom 17.05.2018) (sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
1 Kommentar
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
1
SP-Politikerin und SVP-Nationalrat reagieren auf Zähne-Ziehen bei Geflüchteten
Asylsuchenden zieht die Schweiz schnell die Zähne, wie die watson-Recherche zeigt. Kein Problem, findet ein SVP-Nationalrat. Eine SP-Politikerin sieht Reformbedarf, über das Asylwesen hinaus.

Ist von Asylsuchenden und Zahnbehandlungen die Rede, geht es oft um den Vorwurf, sie würden sich auf Kosten der Steuerzahlerinnen und -zahler die Zähne «sanieren» lassen. Denn ein Grossteil der Asylsuchenden, vorläufig Aufgenommenen und Personen mit Schutzstatus S wird durch die öffentliche Hand unterstützt.

Zur Story