Das Freiburger Kantonsgericht muss sich nochmals mit dem Fall eines 14-jährigen Mädchen befassen, das 2008 in Estavayer-le-Lac Opfer eines sexuellen Übergriffs wurde. Dass die beiden Täter nicht der Vergewaltigung schuldig gesprochen wurden, hält das Bundesgericht für unzulässig.
Das höchste Schweizer Gericht hat deshalb das Urteil des freiburgischen Kantonsgerichts von Juni 2014 wegen Willkür aufgehoben und das Gericht angewiesen, den Fall wieder aufzunehmen. Es handelte aufgrund einer Beschwerde der freiburgischen Staatsanwaltschaft.
Die beiden Täter, ein Kosovare und ein Serbe, waren in erster Instanz noch wegen Vergewaltigung, sexueller Handlungen mit Kindern und Freiheitsberaubung verurteilt worden. Sie erhielten eine Freiheitsstrafe von fünf respektive viereinhalb Jahren.
In zweiter Instanz reduzierte das Kantonsgericht die Strafe auf drei Jahre respektive 28 Monate und verurteilte die beiden Täter nur noch wegen sexueller Handlungen mit Kindern. Die 14-jährige sei mit den sexuellen Handlungen einverstanden gewesen, wie ihr Verhalten nach der Tat gezeigt habe. So lud das Mädchen die beiden Täter zu ihrem Geburtstagsfest ein.
Diese Einladung darf für das Bundesgericht keinesfalls als Zeichen für einvernehmlichen Sex verstanden werden. Die Lausanner Richter stützen diese Aussage auf eine Expertin, die sagt, nach einem solchen Fall wollten jugendliche Opfer mitunter Normalität signalisieren.
Zudem habe das Freiburger Kantonsgericht zu Unrecht eine Einvernahme der 14-jährigen total ignoriert. In dieser Einvernahme zeige sich klar, dass das Mädchen keinen Sex gewollt habe. (whr/sda)