Auf Crans-Montana könnten Forderungen von über 100 Mio. Franken zukommen
An einer Medienkonferenz am Dienstagmorgen mussten die Verantwortlichen der Gemeinde Crans-Montana einräumen: Seit 2019 hat sie in der Bar «Le Constellation» keine Brandschutzkontrolle durchgeführt – obwohl die kantonale Verordnung für öffentlich zugängliche Gebäude eine jährliche Kontrolle vorschreibt.
Auf juristischer Ebene ziehen damit dunkle Wolken über Crans-Montana auf. Der Rechtsanwalt Rainer Deecke geht nach heutigem Kenntnisstand davon aus, dass neben den Barbetreibern «auch die Gemeinde Crans-Montana im juristischen Sinne eine Verantwortung trägt für die Brandkatastrophe in der Silvesternacht» und deren Opfer. Deecke ist Spezialist für Haftpflicht- und Versicherungsrecht bei der Kanzlei Schadenanwaelte.
Das Schweizer Recht sieht verschiedene Möglichkeiten vor, Verletzte und die Angehörigen der Todesopfer finanziell für das erlittene Unrecht zu entschädigen. Unterschieden wird dabei zwischen Genugtuung und Schadenersatz.
40'000 Franken Genugtuung für einen Todesfall
Die Genugtuung entschädigt für den immateriellen Schaden, im Sinne eines Schmerzensgeldes für das erlittene Leid. Bei schweren Verbrennungen kann diese 100'000 Franken und mehr betragen. Bei Todesfällen liegt sie laut Deecke für Angehörige je nach Konstellation zwischen 20'000 und 40'000 Franken.
Neben der Genugtuung sieht das Recht Schadensersatz vor. Dieser kann auf zivilrechtlichem Weg erhoben werden. Eine vorgängige strafrechtliche Verurteilung ist dafür gemäss Deecke nicht unbedingt notwendig. Hier liegen die potenziellen Summen deutlich höher als bei der Genugtuung. «Haftpflichtrechtlich ist der oder die Geschädigte finanziell grundsätzlich so zu stellen, als hätte sich das Ereignis nicht zugetragen», so der Rechtsanwalt.
Verschiedene Elemente fliessen in die Berechnung des Schadensersatzes ein: Etwa die Kosten für Pflege und Rehabilitation von Verletzten, die sich rasch im sechsstelligen Bereich bewegen. Hinzu kommen der Haushaltsschaden und Einkommensausfälle bei Arbeitsunfähigkeit.
«Wir reden hier von einem immensen Gesamtschaden»
«Wenn beispielsweise gleich mehrere junge Verletzte aufgrund ihrer schweren Verbrennungen ihr ganzes Leben lang ganz oder teilweise arbeitsunfähig bleiben werden, kommen sehr hohe Summen zusammen», sagt Rainer Deecke: «Wir reden hier von einem immensen Gesamtschaden. Bei so vielen Schwerverletzten und Verstorbenen ist von einem dreistelligen Millionenbetrag auszugehen.»
Wer für Genugtuung und Schadenersatz aufkommen muss, hängt von der rechtlichen Beurteilung durch ein Gericht ab. Gibt es mehrere Haftpflichtige, gilt die sogenannte Solidarhaftung: Jeder Schädiger haftet gegenüber dem Geschädigten grundsätzlich für den gesamten Schaden.
Beim Betreiber-Ehepaar sind die finanziellen Ressourcen begrenzt: Eine allfällige Betriebshaftpflichtversicherung hat gemäss Deecke eine mutmasslich unzureichende Obergrenze, und auch das Privatvermögen dürfte nicht annähernd ausreichen, um die Forderungen zu erfüllen.
Anders sieht es bei der Gemeinde Crans-Montana aus, die laut dem Anwalt aufgrund unzureichender Kontrolle und Durchsetzung der Bandschutzvorschriften für Genugtuung und Schadenersatz haftbar gemacht werden könnte.
Diese kann über eine Staatshaftungsklage finanziell belangt werden: «Anders als bei Privatpersonen oder Versicherungen gibt es bei Staatshaftungsbegehren an ein Gemeinwesen keine finanzielle Obergrenze», sagt Rainer Deecke.
Gemeinde schweigt zu finanziellen Folgen
Die jährlichen Einnahmen der Gemeinde Crans-Montana betrugen zuletzt rund 95 Millionen Franken. Für das laufende Jahr ist ein Überschuss von 3.1 Millionen Franken budgetiert. Die Gemeinde verfügte Ende 2024 über ein Eigenkapital von 162 Millionen Franken.
Doch bei den drohenden Schadensersatzforderungen dürfte dieses Polster rasch schwinden. Das Finanzportal «Inside Paradeplatz» hatte darüber spekuliert, dass die Angehörigen von Opfern aus wohlhabenden Familien mit teuren Anwälten ihre Schadensersatzforderungen durchsetzen könnten.
Auf Anfrage von CH Media erklärt ein Kommunikationsbeauftragter, dass sich die Gemeinde derzeit nicht zu den möglichen finanziellen Auswirkungen äussert.
Neben dem strafrechtlichen Verfahren zur Brandkatastrophe von Crans-Montana kann auch die zivilrechtliche Abklärung von Genugtuungs- und Schadensersatzforderungen Jahre dauern. Rechtsanwalt Rainer Deecke unterstützt angesichts «dieses in der Schweiz aussergewöhnlich tragischen Ereignisses» die Forderung nach einem ausserordentlichen Fonds, um die Opfer und ihre Angehörigen rasch und unbürokratisch zu entschädigen.
Bund soll Sonderfonds einrichten
«Der Bund sollte hier die Führung übernehmen, auch wenn er rechtlich keine Verantwortung trägt», sagt Deecke. Er verweist auf den Kanton Zug, der einen solchen Fonds nach dem Attentat vom September 2001 eingerichtet hatte, was von den Betroffenen positiv aufgenommen wurde.
«Ein solcher Fonds würde den schwer getroffenen Familien ein jahrelanges und belastendes Verfahren ersparen.» Der Bund könnte Druck machen, dass sich die Gemeinde Crans-Montana, der Kanton Wallis und allfällige Versicherungen ebenfalls finanziell am Fonds beteiligen.
Auf eine Anfrage zu einem solchen Sonderfonds hatte das Bundesamt für Justiz am Montag auf die Möglichkeit zur Unterstützung im Rahmen des Opferhilfegesetzes verwiesen, das in erster Linie in die Zuständigkeit der Kantone fällt. Der Staatsrat des Kantons Wallis beschloss am Dienstag, die Opfer und ihre Familien finanziell zu unterstützen. Die Modalitäten müssten noch festgelegt werden. (aargauerzeitung.ch)
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