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Aargauer Musikant (64) wollte im Skiweekend Kameradin vergewaltigen – Gericht spricht ihn schuldig

Aargauer Musikant (64) wollte im Skiweekend Kameradin vergewaltigen – Gericht spricht ihn schuldig

Ein Treffen zweier Musikgesellschaften endet mit einem Verbrechen: Ein 64-Jähriger stand vor Gericht, weil er in einem Skiweekend eine Teilnehmerin vergewaltigen wollte.
11.05.2016, 11:2311.05.2016, 11:37
Mario Fuchs / az Aargauer Zeitung
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Bezirksgericht Baden. 
Bezirksgericht Baden. 
© az Aargauer Zeitung

Februar 2014: Eine Aargauer und eine deutsche Musikgesellschaft treffen sich in einem österreichischen Skiort. Seit Jahren fahren die Vereine gemeinsam in den Schnee, pflegen die «grenzüberschreitende, musikalische Freundschaft».

Hans*, damals 62, Ehrenmitglied, ist immer dabei. Zum ersten Mal dabei ist in diesem Jahr Doris*, die Cousine eines befreundeten deutschen Paars. «Sie fiel mir erstmals auf, als sie in den Bus einstieg», erzählt Hans vor dem Bezirksgericht Baden. Die Vorwürfe gegen ihn sind happig: versuchte Vergewaltigung, einfache Körperverletzung.

Im Car trinkt Hans mit Kameraden ein Bier, vor der ersten Liftfahrt gibt's zwei Stangen. «Bis zum Zmittag fährt man noch ziemlich Ski, danach ist eher Après-Ski», berichtet Hans. Steil gehen statt Steilhang fahren. Es sei nicht üblich, dass er am Tag so viel trinke: «Aber wir hatten es eben lustig. Und immer wieder zahlte einer eine Runde.»

Beim Znacht sitzen Hans, das Paar und Doris am gleichen Tisch. Man spricht über die Familie, die Arbeit, gemeinsame Erinnerungen. Ab und zu gehen die, die rauchen, vor die Tür. Einmal hat Doris kein Feuer dabei. Hans setzt sich auf ihren Schoss, sagt: «Ich docke jetzt an», gibt ihr Feuer. Er sei halt einer, der gerne einen Spruch mache. Er habe nicht mit Doris anbandeln wollen: «Mit jemandem aus einem Verein etwas anzufangen, war für mich immer tabu.»

Später geht es weiter, aus dem Hotelrestaurant in eine nahegelegene Bar. Hans geht mit. «Aber da fühlte ich mich nicht mehr wohl. Ich merkte: Jetzt ist fertig.» Er sei aufgestanden und gegangen. «Ich weiss nicht mehr, wie ich raus bin und ins Hotel rein. Ich weiss nur noch, dass ich gefroren habe.»

«Ich kann es einfach nicht begreifen.»
Angeklagter Hans

Seine Erinnerung setzt am nächsten Morgen wieder ein, als er von einem Kameraden geweckt wird. Da hat Doris bereits die Polizei gerufen: Hans sei um 3 Uhr in ihr Zimmer eingedrungen. Er habe an ihr gerüttelt, sie festgehalten, versucht, ihr die Pyjamahosen herunterzuziehen.

Sie habe ihn weggestossen, nach ihrer Zimmergenossin gefragt. Da habe Hans gesagt, dass diese auch gerade vergewaltigt werde. Dann: Ein Gerangel, Hilfeschreie, Zimmernachbarn stürzen herein. «Scheisse, Scheisse, Scheisse», soll Hans beim Hinausrennen gerufen haben. Doris trägt Schürfungen davon, ein Hämatom an der linken Brust. Der Nacken schmerzt, die Nase blutet.

Alkoholverbot für drei Jahre

Hans sagt: «Ich kann ihre Aussage weder widerlegen noch bejahen. Es ist gar nichts mehr da.» Er schäme sich. Alle hätten erzählt, er sei es gewesen: «Ich musste es fast glauben. Aber ich kann es einfach nicht begreifen.» Doris hat er schon vor der Gerichtsverhandlung einige tausend Euro überwiesen. «Ich weiss, dass man es mit Geld nicht wieder gutmachen kann. Aber vielleicht hilft es ihr irgendwie.»

Die Staatsanwältin sagt, die Aussagen des Opfers seien glaubwürdig, die Erinnerungslücke eine reine Schutzbehauptung. Hans’ Verteidiger fordert Freisprüche. «Beide waren nicht ansatzweise ausgezogen, es war keine sexuelle Erregung erkennbar», sagt er. Hans habe sich in einem «exzessiven Blackout» befunden, zeige Einsicht und Reue.

Jetzt auf

Das Gericht entscheidet einstimmig: Hans ist schuldig der versuchten Vergewaltigung. Bedingte Freiheitsstrafe von 20 Monaten, 4000 Franken Busse. «Wir haben kein Indiz gefunden, an der Glaubwürdigkeit der Aussagen zu zweifeln», sagt Gerichtspräsidentin Gabriella Fehr. Doris erhält weitere Genugtuungszahlungen.

Und: Hans darf während der dreijährigen Probezeit keinen Alkohol trinken. Vierteljährlich muss er die Abstinenz mit einer Haarprobe belegen. Seit dem Vorfall war er nie mehr am Skiweekend. (aargauerzeitung.ch)

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