Trotz Panne: So geht es mit dem E-Voting in der Schweiz weiter
Nach der gravierenden technischen Panne in Basel-Stadt wollen andere Kantone, die das E-Voting-System der Post ebenfalls testen, damit weitermachen.
Im Kanton Basel-Stadt wird das E-Voting-Pilotprojekt hingegen bis Ende 2026 ausgesetzt. Grund dafür ist der Fehler, der bei den Abstimmungen vom 8. März dazu führte, dass 2048 digital abgegebene Stimmen nicht gezählt werden konnten. Die Kantonsregierung will die Panne extern analysieren lassen. Die Staatsanwaltschaft hat ein Strafverfahren eingeleitet.
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Warum machen die Kantone mit E-Voting weiter?
Auf die Panne in Basel-Stadt reagierten am Mittwoch die Kantone Thurgau, Graubünden und St.Gallen mit einer gemeinsamen Mitteilung. Darin heisst es, sie hielten am E-Voting-Versuchsbetrieb mit dem System der Schweizerischen Post fest. Es habe sich seit 2023 in allen Abstimmungen und Wahlen bewährt.
Auch am 8. März sei der Einsatz problemlos abgelaufen. Erstmals hätten die Stimmberechtigten der Pilotgemeinden Amriswil, Bichelsee-Balterswil, Bischofszell, Hauptwil-Gottshaus und Kradolf-Schönenberg die Möglichkeit erhalten, elektronisch abzustimmen,
Der Vorfall im Kanton Basel-Stadt habe nichts mit dem E-Voting-System als solchem zu tun, heisst es in der Mitteilung. Er sei auf die Handhabung einer externen Komponente, eines USB-Sticks, zurückzuführen.
In den Kantonen St. Gallen, Thurgau und Graubünden, konnten die Urnen am Sonntag «wie üblich» entschlüsselt werden, bestätigt die Bundeskanzlei. Entsprechend sehe sie derzeit keine konkreten Hinweise, um weitere Versuche mit E-Voting infrage zu stellen.
Was wird nun konkret überprüft?
Der Vorfall werde nun gemeinsam mit der Bundeskanzlei und der Post analysiert. E-Voting befinde sich weiterhin im Versuchsbetrieb. Dieser sei bewusst darauf ausgerichtet, praktische Erfahrungen zu sammeln und Abläufe sowie Prozesse laufend zu verbessern und weiterzuentwickeln.
Konkret soll nun die Entschlüsselung elektronischer Urnen überprüft werden. Die Kantone sollen die Prozesse zum Schutz der digitalen Schlüssel prüfen, wie die Bundeskanzlei am Mittwoch mitteilte.
Genauer gehe es um die Handhabung von PIN-geschützten USB-Sticks, die zur Entschlüsselung verwendet würden. Menschliches Fehlverhalten könne nicht ausgeschlossen werden.
Angesichts der deutlichen Ergebnisse im Kanton hätten die elektronischen Stimmen die Volksentscheide nicht geändert. Die Bundeskanzlei hält in ihrer Mitteilung jedoch fest, dass die politischen Rechte der betroffenen Abstimmenden verletzt worden seien.
Die Bundeskanzlei nehme den Vorfall sehr ernst und teilte weiter mit, dass «alle notwendigen Schritte unternommen» werden müssten, damit sich so etwas nicht wiederhole.
Quellen
- Nachrichtenagentur Keystone-SDA
(dsc)
