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Zürcher Obergericht will «Carlos» nicht per sofort entlassen

Zürcher Obergericht will «Carlos» nicht per sofort entlassen

26.05.2021, 11:5926.05.2021, 15:23
ARCHIV - ZUR MELDUNG, DASS SICH "CARLOS" WIEDER WEGEN EINES KOERPERVERLETZUNGSDELIKTS VOR GERICHT VERANTWORTEN MUSS, STELLEN WIR IHNEN DIESE GERICHTSZEICHNUNG ZUR VERFUEGUNG - Gerichtszeichn ...
Eine Gerichtszeichnung von «Carlos».Bild: KEYSTONE

Die Anwälte von «Carlos», der mittlerweile auch unter seinem echten Namen Brian bekannt ist, haben am Mittwoch vor Zürcher Obergericht die sofortige Haftentlassung gefordert. Ihr Mandant werde gefoltert. Das Obergericht winkte jedoch ab.

Sei 900 Tagen sei ihr Mandant den ganzen Tag alleine, das einzige Geräusch stamme von einem Ventilator. Einzige Bezugspersonen seien die Wärter, die ihn gemäss eigenen Aussagen aber provozieren und beleidigen würden. Auch körperlich angegriffen hätten sie ihn.

Gemäss seinen Anwälten ist die andauernde Isolationshaft von «Carlos» grausam und unmenschlich. Das sei Folter und müsse deshalb sofort beendet werden. Sie forderten nicht nur, «Carlos» aus der Sicherheitshaft zu entlassen - sondern komplett freizulassen.

Sie kündigten zudem an, dass der Uno-Sonderberichterstatter für Folter beim Schweizer Aussenminister intervenieren werde.

Für den Staatsanwalt wäre eine sofortige Haftentlassung jedoch falsch. Die Isolationshaft sei verhältnismässig, weil von «Carlos» nach wie vor eine grosse Gefahr ausgehe.

Das Obergericht folgte der Argumentation des Staatsanwaltes und lehnte das Haftentlassungs-Gesuch ab. «Carlos» bleibt somit in der Strafanstalt Pöschwies in Sicherheitshaft, zumindest so lange, bis das Urteil des Obergerichts vorliegt.

Der Prozess begann am Mittwoch ohne den Hauptakteur. Der 25-jährige «Carlos» liess sich von der Teilnahme am Prozess dispensieren. Er sei nicht in der Lage, am Prozess teilzunehmen, weil die langjährigen Haftbedingungen schwierig bis unerträglich seien.

Brian muss sich vor Gericht verantworten, weil er im Gefängnis Pöschwies mehrere Polizisten, Mithäftlinge und Mitarbeiter angriff. Die Anklageschrift listet 29 Vorfälle auf. Im November 2019 hatte ihn das Bezirksgericht Dielsdorf deshalb zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 9 Monaten verurteilt.

30 neue Vorfälle hinter Gittern

Statt diese Jahre normal abzusitzen, verknurrte ihn das Gericht aber zu einer Therapie hinter Gittern, zu einer stationären, therapeutischen Massnahme nach Artikel 59 des Strafgesetzbuches, auch «kleine Verwahrung» genannt.

Der Staatsanwalt hatte eine ordentliche Verwahrung gefordert, also ohne Therapie, weil das bei «Carlos» nichts bringe. Inzwischen wurde bereits ein neues Verfahren gegen den 25-Jährigen eingeleitet, wegen 30 neuen Vorfällen in Gefängnissen. (sda)

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