Ein 26-jähriger Mann, der die Terrormiliz «Islamischer Staat» unterstützt haben soll, muss sich ab heute vor dem Bundesstrafgericht verantworten. Er war Anfang April 2015 am Flughafen Zürich verhaftet worden.
Gemäss Anklageschrift wollte der damals 25-Jährige zunächst nach Istanbul reisen, «mit dem Ziel, sich dem ‹Islamischen Staat› (‹IS›) anzuschliessen und als Märtyrer zu sterben». Seiner Mutter soll er gesagt haben, dass er nach Deutschland fahre, um einen kranken Freund zu besuchen.
Der heute 26-Jährige soll zur Vorbereitung seiner Ausreise wiederholt mit Personen in Kontakt getreten sein, von denen laut Anklageschrift angenommen werden muss, dass sie sich von der Schweiz aus dem «IS» anschliessen wollten. Diese sollten für ihn die Weiterreise von der Türkei nach Syrien organisieren.
Der gelernte Lackierer soll sich mit der Ideologie des IS und dessen Vorgängerorganisationen identifiziert haben und sich Stück für Stück «vom Wertekanon der westlichen Welt» entfernt haben.
Auf seinem Mobiltelefon sei radikal-dschihadistische Propaganda gefunden worden, die unter anderem den Märtyrertod verherrlicht. Der Angeklagte habe ausserdem über einen verschlüsselten Austausch Dokumente erhalten, die von Chefideologen des «IS» und der Al-Kaida verfasst wurden.
Weiter wird dem jungen Mann zur Last gelegt, Bilder, welche die «grausame Gewalttätigkeit» gegen einen Menschen eindringlich darstellen, über den Messaging-Dienst Telegram verbreitet zu haben. Darunter sollen sich auch Abbildungen von Enthauptungen und Gruppenhinrichtungen befunden haben.
Der Anwalt des Angeklagten, Daniel Weber, bestreitet sämtliche Vorwürfe, wie er gegenüber der Nachrichtenagentur sda sagte. Er fordert einen Freispruch für seinen Mandanten.
Der junge Mann wurde zwar kurz nach der Verhaftung aus der Untersuchungshaft entlassen, jedoch zog man seine Reisedokumente ein. Eine entsprechende Beschwerde des mutmasslichen «IS»-Unterstützers gegen diese Massnahme lehnte das Bundesstrafgericht Anfang dieses Jahres ab.
Die Tessiner Kantonspolizei kündigte für die heutige Hauptverhandlung besondere Sicherheitsvorkehrungen an. Bereits beim Prozess gegen vier irakische «IS»-Unterstützer im vergangenen März kam es zu weiträumigen Absperrungen um das Gerichtsgelände und Einschränkungen im Strassenverkehr.
Die Hauptverhandlung ist zunächst nur auf einen Tag angesetzt, wobei der Freitag als Reservetag vorgesehen ist. Wann ein Urteil gesprochen wird, ist noch nicht bekannt. (egg/sda)