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Zürcher Gericht stoppt «Weltwoche»-Artikel mit illegaler Aufnahme

Der mutmassliche Auftragsm
Das Bezirksgericht in Meilen urteilte über einen «Weltwoche»-Artikel. Bild: sda

Zürcher Gericht stoppt «Weltwoche»-Artikel mit illegaler Aufnahme

15.05.2024, 09:2915.05.2024, 12:07
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Das Bezirksgericht Meilen hat der «Weltwoche» verboten, einen Artikel über eine Zürcher Richterin online stehen zu lassen und abzudrucken. Das Gericht gab einem Antrag der betroffenen Richterin Recht. Der Artikel ist inzwischen gelöscht.

In dem Text ging es um einen Impfgegner, der vor Arbeitsgericht gegen seine angeblich missbräuchliche Kündigung klagte. In einer Verhandlungspause mussten die Parteien den Saal verlassen, nur das Gericht blieb für die Besprechung im Raum.

Der Kläger zeichnete die Besprechung jedoch mit seinem Handy auf, das er liegenliess. Dies ist nach gängiger Rechtssprechung illegal. Auf der Aufnahme sagt die Richterin unter anderem, dass sie glaube, «das Geschwurbel» sei der Grund für die Entlassung gewesen.

Die «Weltwoche» berichtete daraufhin mit Original-Tönen und angriffig über diese Verhandlung. Nachdem sich das Bezirksgericht Zürich beschwert hatte, entfernte die «Weltwoche» die Zitate und den Namen der aufgenommenen Richterin.

Wie der Autor des Textes auf der Plattform X schreibt, verfügte das Bezirksgericht Meilen inzwischen aber, dass der Text komplett entfernt werden muss, und zwar per sofort. Die «Weltwoche» hat ihren Firmensitz in Zollikon, weshalb das Meilemer Gericht zuständig ist.

Das Zürcher Obergericht reichte inzwischen Strafanzeige gegen den Mann ein, der das Gespräch aufzeichnete, wie es dort auf Anfrage hiess. Das Obergericht wurde deshalb tätig, weil die aufgenommene Richterin auch als Zürcher Ersatz-Oberrichterin arbeitet. (sda)

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29 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Steibocktschingg
15.05.2024 10:02registriert Januar 2018
Es ist vielleicht nicht nett, wie die Richterin es ausgedrückt hat, aber die Wahrheit. Und illegale Aufnahmen für Hetze zu benutzen ist halt immer noch schlimmer als das, bin daher nicht traurig kriegt die Weltwoche aufs Dach.
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Unicron
15.05.2024 12:43registriert November 2016
Ich meine, recht hat sie ja damit.
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yenisin
15.05.2024 13:29registriert April 2024
Im Artikel geht jetzt nicht wirklich hervor wo das Problem ist.

Ein Richter darf privat glauben und sagen was er will... das sollte keine Rolle spielen. Der Richter darf denken "Ich glaube er hat den Mord begangen". Aber wenn es keine beweise gibt muss der Richter die Person trotzdem frei sprechen...
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