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Messerstecher von Winterthur: Justiz kann sein Handy nicht auswert

Messerstecher von Winterthur sträubt sich: Justiz kann sein Handy nicht auswerten

Die Bundesanwaltschaft kann die elektronischen Geräte des mutmasslichen Täters, der vergangene Woche in Winterthur drei Personen mit einem Messer verletzte, noch nicht auswerten.
07.06.2026, 05:2207.06.2026, 05:22

Der Grund dafür ist, dass sich der Beschuldigte dagegen wehrt, dass sein Laptop und sein Handy durchsucht werden. Die Bundesanwaltschaft habe beim Zwangsmassnahmengericht die Entsiegelung beantragt und warte auf den Entscheid, sagte Bundesanwalt Stefan Blätter im Interview mit der NZZ am Sonntag. «Wir können derzeit nicht schauen, mit wem er sich vor der Tat ausgetauscht hat oder mit wem er Kontakt hatte und was da geschrieben wurde», so Blätter. So lange könne man anhand der sichergestellten Geräte nicht überprüfen, ob es vielleicht ein Netzwerk im Hintergrund gegeben habe.

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Der Mann verletzte am Bahnhof Winterthur drei Menschen mit Messerstichen.Bild: keystone

Es gebe «natürlich noch andere Instrumente, die wir ausschöpfen, aber heutzutage sind elektronische Geräte zentrale Beweismittel». Die Siegelung sei heute wirklich ein Problem. «Wir müssen Lösungen finden, wie wir damit im Zeitalter der Digitalisierung umgehen können», so Blättler.

Die Modalitäten zur Siegelung seien zu einer Zeit eingeführt worden, als die ganzen Strafverfahren noch analog geführt wurden. Die Idee dahinter sei, dass für das Strafverfahren keine Akten und Daten verwertet würden, die beispielsweise unter das Anwaltsgeheimnis fallen würden oder die sehr persönlich seien und und nichts im Strafverfahren zu suchen hätten.

Forderung nach umgekehrtem Prozess

Kürzlich hatte die Bundesanwaltschaft laut Blättler ein Siegelungsverfahren, das fünf Jahre lang ging. Aber im Fall von Winterthur «scheinen wir zum Glück eher eine statische Situation zu haben». «Aber stellen Sie sich einmal vor, wir würden jetzt noch aktiv nach Personen suchen. Nach Mittätern zum Beispiel, die möglicherweise ebenfalls gewaltbereit sind – und wir dürfen die Daten des Täters nicht auswerten», so Blättler weiter.

Um die Situation zu verbessern, müsste man laut dem Bundesanwalt «vermutlich den Prozess umkehren». Die Ermittler und Staatsanwältinnen sollten beschlagnahmte Daten sofort sichten können. Das würde nichts daran ändern, dass beispielsweise die Anwaltskorrespondenz nicht verwertet und beschlagnahmt werden dürfen. Und dann brauche es auch dringend auch eine Ausnahmeregelung bei Fällen, in denen Gefahr in Verzug oder die öffentliche Sicherheit bedroht seien.

(sda)

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159 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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N. Y. P.
07.06.2026 06:39registriert August 2018
Dieser Mensch sticht Leute ab und wir machen und uns Sorgen um seine Rechte.

Straftaten, die auf das Leben anderer zielen, sollten eine Einschränkung der Rechte nach sich ziehen. Diese Gesetzesartikel könnten genau definiert werten.

Bei versuchtem Mord ist die digitale Auswertung erlaubt.
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ursus3000
07.06.2026 06:39registriert Juni 2015
Beim Täterschutz ist die Schweiz führend
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naturwald
07.06.2026 07:47registriert Oktober 2023
"Die Ermittler und Staatsanwältinnen sollten beschlagnahmte Daten sofort sichten können."
Bin überrascht dass bei Terroranschlägen nicht sofort nach möglichen Mittätern in den persönlichen Daten gesucht werden darf. Dies um weitere Terroraktivitäten aus seinem Umfeld sofort zu verhindern. Ist ja nich dasselbe wie wenn jemand am Kiosk einen "Schläckstängel" geklaut hat. Aber bei Terrorakten muss die öffentliche Sicherheit oberste Priorität haben, sonst sind den Ermittlern die Hände gebunden. Kopfschüttel.
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