Das Bezirksgericht Zürich hat den Ex-Chef der Herzchirurgie des Universitätsspitals am Freitag freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm Urkundenfälschung im Amt vorgeworfen.
Das Gericht folgte somit dem Antrag des Verteidigers. Dies geschah «schnell und klar», wie die Richterin ausführte. Ein Vorsatz könne dem Beschuldigten nicht nachgewiesen werden.
Die Zürcher Staatsanwaltschaft warf dem Herzchirurgen vor, eine viel zu kurze Operationszeit auf einem Bericht angegeben zu haben, bei welcher der Patient verstarb. Zudem soll er den Namen eines weiteren Operateurs verschwiegen haben.
Dem 67-Jährigen war ursprünglich nach einer anonymen Anzeige gar der Vorwurf der fahrlässigen Tötung gemacht worden. Diese Untersuchung stellte die Staatsanwaltschaft aber ein. Der Herzchirurg ist mittlerweile am Unispital pensioniert, arbeitet aber weiter als Arzt.
Der Verteidiger bezeichnete seinen Mandanten als «Retter» der Herzchirurgie des Unispitals Zürich. Er habe in chaotischen Zuständen notfallmässig übernehmen müssen. Dass er bei seinem ersten Bericht in einem komplizierten System Fehler machte, sei kein Verbrechen.
Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft seien absurd, sagte der Beschuldigte. Die falschen Angaben im Bericht seien ein Versehen gewesen, die später korrigiert wurden. Es wäre zudem vorteilhafter für ihn gewesen, wenn alle Operateure aufgeführt worden wären. So wäre die Verantwortung besser verteilt.
In einem langen Statement beschrieb der 67-jährige Beschuldigte die Zustände in der Herzchirurgie des Unispitals im Sommer 2020. Nach seinen Angaben hätten angeblich zwischen 2016 und 2020 150 Patienten, die bei Operationen starben, überleben können. Seinem Vorgänger machte er schwere Vorwürfe.
Er habe auch das Vertrauen in den Rechtsstaat verloren, sagte der Arzt weiter. «Die Staatsanwaltschaft will die Wahrheit nicht finden», meinte er. Sie habe sich auf ihn eingeschossen, er sei verleumdet worden, um «anderes unter den Teppich zu kehren». Diverse «Player» hätten ein Interesse gehabt, ihn schlechtzumachen.
Die Beschreibung des Beschuldigten der damaligen Verhältnisse deckten sich mit der Aktenlage, sagte nun die Richterin. Er habe keinen Vorteil aus den falschen Angaben gezogen. «Im Gegenteil, sie versuchten unter erschwerten Bedingungen die Herzklinik dorthin zu führen, wo sie hingehört».
Die Kritik des Arztes an der Untersuchungsführung konnte die Richterin teilweise nachvollziehen. Aber die Staatsanwaltschaft müsse solchen Hinweisen nachgehen und diese untersuchen. Immerhin sei der Vorwurf der fahrlässigen Tötung im Raum gestanden. Die Untersuchung führte die Staatsanwaltschaft, die für schwere Gewaltverbrechen zuständig ist.
5000 Franken sprach das Gericht dem Beschuldigten für die Anwaltskosten zu. Weitere Genugtuungsansprüche wies es ab. Die Staatsanwaltschaft hatte eine bedingte Geldstrafe von 20 mal 2000 Franken und eine Busse über 5000 Franken für den ehemaligen Leiter der Herzchirurgie gefordert.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Obergericht weitergezogen werden. (rbu/yam/sda)