Die Ehefrau eines französischen Dschihadisten darf nicht in die Schweiz einreisen. Gemäss Informationen des Analysezentrums Terrorismus (CAT) ist die Französin aus dem von Kurden kontrollierten Lager al-Hol im Norden Syriens entkommen.
Das Einreiseverbot wurde vom Bundesamt für Polizei (fedpol) erlassen, wie der Ausgabe des «Bundesblattes» vom Freitag zu entnehmen ist. Die Frau, die sich an einem unbekannten Ort aufhält, darf demnach ohne ausdrückliche Erlaubnis des fedpol in den nächsten fünf Jahren nicht in die Schweiz einreisen.
Dieser Entscheid kann innerhalb von 30 Tagen beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden. Das fepdol kann Ausländern die Einreise in die Schweiz untersagen, wenn diese eine potenzielle Gefahr für die innere Sicherheit darstellen, wie eine Sprecherin gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA sagte.
Die Massnahme kann auch für Personen angewendet werden, die keine direkte Verbindung zur Schweiz haben. Ebenso kann sie laut der fepdol-Sprecherin unabhängig davon ergriffen werden, ob in der Schweiz ein Strafverfahren eröffnet worden ist.
Die vom Einreiseverbot betroffene Französin und dreifache Mutter wurde 1984 in Roanne im Département Loire in der Region Auvergne-Rhône-Alpes geboren und war 2014 in den Nahen Osten gereist. Ihr Ehemann kam nach Angaben des CAT 2016 in Syrien ums Leben. (sda)