Es geht ein Aufruhr durch die Medienlandschaft, als am ersten November bekannt gegeben wird, dass Brian Keller seine Haftstrafe abgesessen hat und freikommen soll. Kurz darauf wird er aber auf Antrag der Staatsanwaltschaft wieder in Untersuchungshaft gesteckt – wegen Vorfällen während der Haftzeit.
Nun haben die Anwälte Brians die Akten zu diesen Vorfällen dem Tages-Anzeiger, der NZZ und der Republik zugesandt. Es handelt sich dabei um Zeugenaussagen von Wärtern, Untersuchungsberichte, Einvernahmen und Protokolle. Sie zeigen auf, weshalb die Staatsanwaltschaft Brian weiter im Gefängnis sehen will.
Auf der Liste, die die Staatsanwaltschaft dem Zürcher Zwangsmassnahmengericht zugesandt hat, stehen 33 Gründe, weshalb man Brian nicht freilassen dürfe. Fast alle dieser Vorfälle ereigneten sich in einem Zeitraum von gut dreieinhalb Jahren in der Gefängnisanstalt Pöschwies. Die Vorwürfe reichen von Sachbeschädigung und Drohung gegenüber Beamten bis zu versuchter schwerer Körperverletzung.
Der wohl schwerste Fall ereignete sich am 26. Januar 2019. Brian tritt so lange gegen das vergitterte Sicherheitsglas, das seine Zelle vom Vorraum abtrennt, bis dieses zerbricht. Anschliessend verdeckt er, wie in den Untersuchungsakten steht, mit Milch und Toilettenpapier das kleine Fenster der eigentlichen Zellentür.
Drei Wärter öffnen anschliessend die Tür ein paar Zentimeter, um das Fensterchen zu reinigen. Brian wirft frustriert eine Scherbe an die schwere Metalltür. Sie prallt ab und trifft einen der Aufseher am Kopf; die Folge: ein paar Kratzer und Kopfschmerzen. Für den Staatsanwalt ist das ein klarer Fall von versuchter schwerer Körperverletzung:
Verteidiger Thomas Häusermann hat für diese Argumentation gar kein Verständnis: «Dafür müsste man ihm zuerst die Tat an sich und noch dazu einen Vorsatz nachweisen können. Da die Tür lediglich wenige Zentimeter offen stand und mein Mandant die Aufseher nicht einmal sehen konnte, ist es unmöglich, dass er einen von ihnen hätte verletzen wollen», sagt er gegenüber dem «Tages-Anzeiger».
Im Januar dieses Jahres wird Brian aus der Pöschwies ins Gefängnis Zürich verlegt. Für ihn ist es ein gewaltiger Wandel. In einem Interview mit Club-Moderatorin Barbara Lüthi redet er über die veränderten Haftbedingungen. In der Pöschwies in der Einzelhaft sei er von den Aufsehern schikaniert worden, hier werde er als Mensch respektiert.
Tatsächlich ist es seit der Verlegung ruhig um Brian geworden. Während zuvor noch immer wieder Beamte bespuckt wurden und er die Zelle beschädigte, gab es im Gefängnis Zürich praktisch keinen Zwischenfall mehr. Verteidiger Häusermann sagt gegenüber der NZZ: «Er hat tagtäglich mit Aufsehern und Mithäftlingen zu tun. Passiert ist nie etwas.» Auch die Führungsberichte, die dem «Tages-Anzeiger» zugesandt wurden, zeichnen ein positives Bild von Brian.
Ein Vorkommnis gab es trotzdem: Brian hat einen Mithäftling geschubst, weil dieser das Gewicht an der Trainingsmaschine, die Brian gerade benutzte, veränderte. An sich ist ein Schubser ja nichts Schlimmes, auf die Liste mit den 33 Vorwürfen hat er es trotzdem geschafft: Tätlichkeit.
Staatsanwalt Ulrich Krättli hält Brian also trotz der Besserung weiterhin für gefährlich. So gefährlich gar, dass er ihn eben bis zur Gerichtsverhandlung in Untersuchungshaft behält. Er beruft sich dabei auf ein Gutachten von 2019. Darin diagnostiziert ein Forensiker bei Brian eine schwer behandelbare Persönlichkeitsstörung. Zwar würde er die zahlreichen Drohungen, die er den Wärtern gemacht hatte, wohl kaum umsetzen; die Chance für einen Rückfall sei mit 76 Prozent jedoch sehr hoch.
Brians Anwälte halten, wie gewohnt, dagegen: Brians Verhalten sei gerechtfertigt gewesen. Die Umstände seiner psychisch fordernden Einzelhaft hätten ihn zu seinen Handlungen getrieben. Und ausserdem habe er sich ja gebessert, seit er in Zürich im offenen Haftregime ist.
Und was sagt Brian dazu? Moderatorin Barbara Lüthi fragt ihn, ob man die Öffentlichkeit vor ihm schützen müsse. Brian zeigt dafür kein Verständnis: «Niemand in der Öffentlichkeit muss Angst vor mir haben.» Und:
(cpf)
Was passiert wohl in der Welt draussen wenn ihn jemand schräg anschaut oder beleidigt?
Schwieriger Fall. Sicherlich müsste man ein neues Gutachten machen, da das alte wohl von den Haftbedingungen stark beeinflusst wurde...
Vielleicht weil er jemandem aus nichtigem Anlass ein Messer zweimal in den Rücken gerammt hat?
Natürlich können sich Menschen ändern und ich wünsche ihm dabei gutes Gelingen. Die Tatsache, dass er aber trotz Haft immer wieder mit Gewaltdelikten und Sachbeschädigungen aufgefallen ist, spricht trotzdem für eine gewisse Vorsicht.