Im September 2021 hat ein heute 21-jähriger Mann in Zürich einen Obdachlosen totgetrampelt. Am Mittwoch verurteilte ihn das Bezirksgericht Zürich wegen Mordes zu einer 20-jährigen Freiheitsstrafe, aufgeschoben zugunsten einer stationären Massnahme.
Neben dem Schuldspruch wegen Mordes sprach das Gericht den jungen Schweizer auch der Gewaltdarstellung, der einfachen Körperverletzung, der mehrfachen Sachbeschädigung und der mehrfachen Pornografie schuldig und auferlegte ihm zusätzlich eine Busse von 400 Franken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Obergericht des Kantons Zürich weitergezogen werden.
Der Verteidiger des geständigen jungen Mannes hatte zwar auch den Tatbestand des Mordes als erfüllt gesehen. Er erachtete jedoch eine 12-jährige Freiheitsstrafe als angemessen. Das Gericht folgte mit dem Urteil den Anträgen der Staatsanwältin.
Der Beschuldigte hatte am frühen Morgen des 19. September 2021 auf dem Heimweg vom Ausgang bei einem Gemeinschaftszentrum in Zürich- Altstetten einen Obdachlosen erblickt, der dort in einem Schlafsack auf einer Bank schlief. Er attackierte ihn, trat und stampfte auf den völlig wehrlosen Mann ein, bis der tot war. Seine Gewalttat filmte er mit dem Handy und teilte das Video.
Der Gewaltexplosion gingen an jenem Morgen mehrere Sachbeschädigungen voraus. Schon früher war der junge Mann durch Aggressivität aufgefallen. Einige Monate vor dem Tötungsdelikt hatte er beim Zürcher Hauptbahnhof einen Passanten spitalreif geschlagen. Auf seinem Handy fanden sich zudem zahlreiche pornografische Dateien, teils mit Kindern und mit Tieren.
Der vorsitzende Richter sagte in seiner kurzen mündlichen Urteilsbegründung, es handle sich bei der »sinnlosen Tat« ganz klar um Mord. Der junge Mann habe mit »besonders rücksichtsloser Brutalität« gehandelt. Er habe eine erschreckende Gleichgültigkeit gegenüber seinem Opfer gezeigt.
Es gebe keinen nachvollziehbaren Grund für die Tat, sagte der Richter. Vermutlich habe er »aus Frust über die eigene Lebenssituation« gehandelt. Direkt zum Beschuldigten gewandt, sagte er, es sei nun an diesem »Ihre Chance zu packen« und in der Therapie an sich und der Tat zu arbeiten.
Die stationäre therapeutische Massnahme dauert fünf Jahre und kann mehrmals verlängert werden. Die Entlassung hängt vom Behandlungserfolg ab. Wird die Massnahme unverhältnismässig früh als beendet bezeichnet, kommt der Freiheitsentzug zur Anwendung. Bleibt die Therapie ohne Erfolg, kann im Nachhinein eine Verwahrung angeordnet werden.
Der 21-Jährige war schon seit frühester Jugend durch Gewalt und Aggressivität aufgefallen. Weil die Eltern nicht mit ihm fertig wurden, war er zeitweise fremdplatziert. Eine Lehre brach er schon nach einer Woche ab. Danach verbrachte er seine Tage mit Herumhängen - »ich wollte nicht arbeiten«, sagte er dem Gericht. Er sei »jeden Tag auf Drogen« gewesen.
In der Befragung des Gerichts sagte der junge Mann, er habe an jenem Septembermorgen den Obdachlosen ausrauben wollen. Als sich herausstellte, dass er nichts hatte, sei er in Wut über sich selber geraten. Früher im Verfahren hatte er gemäss seinem Anwalt erklärt, er habe den 66-Jährigen der Pädophilie verdächtigt, und ihm «einen Denkzettel» verpassen wollen.
Das psychiatrische Gutachten hatte dem Beschuldigten eine instabile Persönlichkeitsstörung mit dissozialen Zügen attestiert. Dazu kam Alkohol- und Drogenkonsum. Die Rückfallgefahr, auch für schwere Delikte sei gross.
Auch bei der Tat stand der Mann unter Alkohol- und Kokaineinfluss, seine Schuldfähigkeit war laut Gutachten leicht vermindert. Dies war für das Gericht der Grund, keine lebenslängliche, sondern eine 20-jährige Freiheitsstrafe festzusetzen. (saw/sda)
(saw/yam/sda)
Die Wahrscheinlichkeit, dass er wieder verletzt oder gar tötet macht einem Angst um sich und seine Mitmenschen.