Schweiz
Justiz

Obdachlosen zu Tode geprügelt: 21-jähriger Gewalttäter vor Gericht

Medienleute stehen vor dem Zuercher Bezirksgericht am Mittwoch, 30. Maerz 2016. Heute Mittwoch steht der Bankangestellte vor dem Zuercher Bezirksgericht, der Ende 2011 die Affaere Hildebrand ins Rolle ...
Das Zürcher Bezirksgericht.Bild: KEYSTONE

Bezirksgericht Zürich schickt Obdachlosen-Mörder in Behandlung

Vor bald zwei Jahren hat ein heute 21-jähriger Mann in Zürich-Altstetten einen Obdachlosen zu Tode geprügelt. Heute wurde er vor Gericht verurteilt.
12.04.2023, 06:4912.04.2023, 17:11
Mehr «Schweiz»

Im September 2021 hat ein heute 21-jähriger Mann in Zürich einen Obdachlosen totgetrampelt. Am Mittwoch verurteilte ihn das Bezirksgericht Zürich wegen Mordes zu einer 20-jährigen Freiheitsstrafe, aufgeschoben zugunsten einer stationären Massnahme.

Neben dem Schuldspruch wegen Mordes sprach das Gericht den jungen Schweizer auch der Gewaltdarstellung, der einfachen Körperverletzung, der mehrfachen Sachbeschädigung und der mehrfachen Pornografie schuldig und auferlegte ihm zusätzlich eine Busse von 400 Franken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Obergericht des Kantons Zürich weitergezogen werden.

Der Verteidiger des geständigen jungen Mannes hatte zwar auch den Tatbestand des Mordes als erfüllt gesehen. Er erachtete jedoch eine 12-jährige Freiheitsstrafe als angemessen. Das Gericht folgte mit dem Urteil den Anträgen der Staatsanwältin.

Video von Gewalttat

Der Beschuldigte hatte am frühen Morgen des 19. September 2021 auf dem Heimweg vom Ausgang bei einem Gemeinschaftszentrum in Zürich- Altstetten einen Obdachlosen erblickt, der dort in einem Schlafsack auf einer Bank schlief. Er attackierte ihn, trat und stampfte auf den völlig wehrlosen Mann ein, bis der tot war. Seine Gewalttat filmte er mit dem Handy und teilte das Video.

Der Gewaltexplosion gingen an jenem Morgen mehrere Sachbeschädigungen voraus. Schon früher war der junge Mann durch Aggressivität aufgefallen. Einige Monate vor dem Tötungsdelikt hatte er beim Zürcher Hauptbahnhof einen Passanten spitalreif geschlagen. Auf seinem Handy fanden sich zudem zahlreiche pornografische Dateien, teils mit Kindern und mit Tieren.

«Rücksichtslose Brutalität»

Der vorsitzende Richter sagte in seiner kurzen mündlichen Urteilsbegründung, es handle sich bei der »sinnlosen Tat« ganz klar um Mord. Der junge Mann habe mit »besonders rücksichtsloser Brutalität« gehandelt. Er habe eine erschreckende Gleichgültigkeit gegenüber seinem Opfer gezeigt.

Es gebe keinen nachvollziehbaren Grund für die Tat, sagte der Richter. Vermutlich habe er »aus Frust über die eigene Lebenssituation« gehandelt. Direkt zum Beschuldigten gewandt, sagte er, es sei nun an diesem »Ihre Chance zu packen« und in der Therapie an sich und der Tat zu arbeiten.

Die stationäre therapeutische Massnahme dauert fünf Jahre und kann mehrmals verlängert werden. Die Entlassung hängt vom Behandlungserfolg ab. Wird die Massnahme unverhältnismässig früh als beendet bezeichnet, kommt der Freiheitsentzug zur Anwendung. Bleibt die Therapie ohne Erfolg, kann im Nachhinein eine Verwahrung angeordnet werden.

Von Kindheit an aggressiv

Der 21-Jährige war schon seit frühester Jugend durch Gewalt und Aggressivität aufgefallen. Weil die Eltern nicht mit ihm fertig wurden, war er zeitweise fremdplatziert. Eine Lehre brach er schon nach einer Woche ab. Danach verbrachte er seine Tage mit Herumhängen - »ich wollte nicht arbeiten«, sagte er dem Gericht. Er sei »jeden Tag auf Drogen« gewesen.

In der Befragung des Gerichts sagte der junge Mann, er habe an jenem Septembermorgen den Obdachlosen ausrauben wollen. Als sich herausstellte, dass er nichts hatte, sei er in Wut über sich selber geraten. Früher im Verfahren hatte er gemäss seinem Anwalt erklärt, er habe den 66-Jährigen der Pädophilie verdächtigt, und ihm «einen Denkzettel» verpassen wollen.

Hohe Rückfallgefahr

Das psychiatrische Gutachten hatte dem Beschuldigten eine instabile Persönlichkeitsstörung mit dissozialen Zügen attestiert. Dazu kam Alkohol- und Drogenkonsum. Die Rückfallgefahr, auch für schwere Delikte sei gross.

Auch bei der Tat stand der Mann unter Alkohol- und Kokaineinfluss, seine Schuldfähigkeit war laut Gutachten leicht vermindert. Dies war für das Gericht der Grund, keine lebenslängliche, sondern eine 20-jährige Freiheitsstrafe festzusetzen. (saw/sda)

(saw/yam/sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
Hast du technische Probleme?
Wir sind nur eine E-Mail entfernt. Schreib uns dein Problem einfach auf support@watson.ch und wir melden uns schnellstmöglich bei dir.
75 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
öpfeli
12.04.2023 07:12registriert April 2014
Ekelhafter Typ.
1900
Melden
Zum Kommentar
avatar
wasihrnichtsagt
12.04.2023 08:11registriert April 2018
Wegsperren für immer. So einem Menschen will man nicht im falschen Moment begegnen.
Die Wahrscheinlichkeit, dass er wieder verletzt oder gar tötet macht einem Angst um sich und seine Mitmenschen.
15810
Melden
Zum Kommentar
avatar
Sanchez
12.04.2023 08:44registriert März 2014
Die Gesellschaft braucht solche Individuen nicht. Für immer wegsperren. Zuerst per Strafe lebenslänglich, dann verwahren, da lebenslänglich bei uns ja nicht lebenslänglich ist.
10612
Melden
Zum Kommentar
75
Züge halten am Bahnhof Zürich Wipkingen nach Umbau wieder

Am Bahnhof Zürich Wipkingen halten ab Sonntag wieder Züge. Zudem brausen auch wieder Fernverkehrszüge vorbei. Die SBB haben die Umbauarbeiten am Bahnhof und die Sanierung des Wipkinger Viadukts abgeschlossen, wie sie am Freitag mitteilten.

Zur Story