Schweiz
Justiz

Mord auf Lysbüchel-Areal: 25-Jähriger in Basel wegen Mordes vor Gericht

Wegen «Lappalie» niedergestochen? 25-Jähriger in Basel wegen Mordes vor Gericht

Ein 25-jähriger Mann muss sich am (heutigen) Montag vor dem Strafgericht Basel-Stadt wegen Mordes verantworten. Er soll gemäss Anklageschrift im August 2021 auf dem Basler Lysbüchel-Areal einen anderen Mann mit einem Messer getötet haben.
10.06.2024, 11:1310.06.2024, 12:48
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Der Fall schlug in Basel hohe Wellen. Das Areal war damals dank einer Zwischennutzung ein belebter Ausgangsort im Sommer. Der kroatische Staatsangehörige aus Zürich war dort auf einer Party und wollte in den frühen Morgenstunden zusammen mit drei Kollegen in die Innenstadt zurückkehren.

Messer Messerstich Symbolbild shutterstock
Der Mann soll sein Opfer mit einem Klappmesser niedergestochen haben. (Symbolbild)Bild: Shutterstock

Dabei trafen die vier auf eine andere Gruppe, die auf dem Lysbüchel-Areal einen Flohmarkt veranstaltete. Es kam es zu einer Auseinandersetzung zwischen einem der drei Kollegen und einem 27-jährigen Mann, wie die Staatsanwaltschaft festhält.

Der kampfsporterfahrene 1.90 Meter grosse und 100 Kilogramm schwere Beschuldigte mischte sich in den Streit ein und stach mit einem Klappmesser auf den 27-Jährigen ein, wie es in der Anklageschrift heisst. Anschliessend flüchtete er. Für den niedergestochenen Mann kam jede Hilfe zu spät – er starb nach hohem Blutverlust. Die Polizei erwischte den mutmasslichen Täter kurze Zeit später in der Nähe des Areals.

Wegen einer «Lappalie», an welcher er zudem unbeteiligt war, soll er den Mann, der sich friedlich verhielt und ihm körperlich unterlegen war, attackiert haben. Somit sei er besonders skrupellos vorgegangen sein, heisst es weiter.

Beschuldigter schlug zuvor auch in Zürich zu

Bereits rund einen Monat vorher soll der Beschuldigte in Zürich einen ihm fremden Mann nach einer verbalen Auseinandersetzung mit einem Klappmesser lebensbedrohlich verletzt haben. Daher ist er auch wegen versuchtem Mord angeklagt. Er unterliess es damals in Zürich, sich der Polizei zu stellen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Der Beschuldigte war schon zuvor kein unbeschriebenes Blatt. Er war bereits wegen Gewaltdelikten vorbestraft. Wahrscheinlich unter Einfluss von Drogen und Alkohol verhielt er sich oft wegen Lappalien gewalttätig und brutal, wie es in der Anklageschrift heisst. (sda)

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16 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Ja genau
10.06.2024 07:42registriert April 2022
Keine Strafminderung wegen Alkohol und Drogen, die Strafe in Kroatien absitzen und die Schweiz nie mehr betreten.
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Nix sagen
10.06.2024 07:29registriert August 2020
Wird sicher hart bestraft mit 4 Jahren und harter Kindheit. War damals zufällig in der Nähe (wohne dort). War schrecklich.
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Voraus denken!
10.06.2024 08:13registriert März 2022
Unverständlich diese Justiz.

Es beschränkt das Vertrauen in den Staat und führt die Wähler zu extremen Parteien welche zwar keine Lösungen bieten aber eine organisierte Problembewirtschaftung.

Wann sehen die Politiker links der Rechtspopulisten und Rechtsradikalen endlich, dass die Ideologie von "wir haben uns alle lieb" nicht nur naiv sondern selbstzerstörerisch ist?
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