Schweiz
Justiz

Mord auf Lysbüchel-Areal: 25-Jähriger in Basel wegen Mordes vor Gericht

Wegen «Lappalie» niedergestochen? 25-Jähriger in Basel wegen Mordes vor Gericht

Ein 25-jähriger Mann muss sich am (heutigen) Montag vor dem Strafgericht Basel-Stadt wegen Mordes verantworten. Er soll gemäss Anklageschrift im August 2021 auf dem Basler Lysbüchel-Areal einen anderen Mann mit einem Messer getötet haben.
10.06.2024, 11:1310.06.2024, 12:48

Der Fall schlug in Basel hohe Wellen. Das Areal war damals dank einer Zwischennutzung ein belebter Ausgangsort im Sommer. Der kroatische Staatsangehörige aus Zürich war dort auf einer Party und wollte in den frühen Morgenstunden zusammen mit drei Kollegen in die Innenstadt zurückkehren.

Messer Messerstich Symbolbild shutterstock
Der Mann soll sein Opfer mit einem Klappmesser niedergestochen haben. (Symbolbild)Bild: Shutterstock

Dabei trafen die vier auf eine andere Gruppe, die auf dem Lysbüchel-Areal einen Flohmarkt veranstaltete. Es kam es zu einer Auseinandersetzung zwischen einem der drei Kollegen und einem 27-jährigen Mann, wie die Staatsanwaltschaft festhält.

Der kampfsporterfahrene 1.90 Meter grosse und 100 Kilogramm schwere Beschuldigte mischte sich in den Streit ein und stach mit einem Klappmesser auf den 27-Jährigen ein, wie es in der Anklageschrift heisst. Anschliessend flüchtete er. Für den niedergestochenen Mann kam jede Hilfe zu spät – er starb nach hohem Blutverlust. Die Polizei erwischte den mutmasslichen Täter kurze Zeit später in der Nähe des Areals.

Wegen einer «Lappalie», an welcher er zudem unbeteiligt war, soll er den Mann, der sich friedlich verhielt und ihm körperlich unterlegen war, attackiert haben. Somit sei er besonders skrupellos vorgegangen sein, heisst es weiter.

Beschuldigter schlug zuvor auch in Zürich zu

Bereits rund einen Monat vorher soll der Beschuldigte in Zürich einen ihm fremden Mann nach einer verbalen Auseinandersetzung mit einem Klappmesser lebensbedrohlich verletzt haben. Daher ist er auch wegen versuchtem Mord angeklagt. Er unterliess es damals in Zürich, sich der Polizei zu stellen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Der Beschuldigte war schon zuvor kein unbeschriebenes Blatt. Er war bereits wegen Gewaltdelikten vorbestraft. Wahrscheinlich unter Einfluss von Drogen und Alkohol verhielt er sich oft wegen Lappalien gewalttätig und brutal, wie es in der Anklageschrift heisst. (sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
Du hast uns was zu sagen?
Hast du einen relevanten Input oder hast du einen Fehler entdeckt? Du kannst uns dein Anliegen gerne via Formular übermitteln.
15 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
Ja genau
10.06.2024 07:42registriert April 2022
Keine Strafminderung wegen Alkohol und Drogen, die Strafe in Kroatien absitzen und die Schweiz nie mehr betreten.
1196
Melden
Zum Kommentar
avatar
Voraus denken!
10.06.2024 08:13registriert März 2022
Unverständlich diese Justiz.

Es beschränkt das Vertrauen in den Staat und führt die Wähler zu extremen Parteien welche zwar keine Lösungen bieten aber eine organisierte Problembewirtschaftung.

Wann sehen die Politiker links der Rechtspopulisten und Rechtsradikalen endlich, dass die Ideologie von "wir haben uns alle lieb" nicht nur naiv sondern selbstzerstörerisch ist?
6920
Melden
Zum Kommentar
avatar
SpitaloFatalo
10.06.2024 11:46registriert März 2020
Das heisst, dass dieser Mann aufgrund Vorstrafen gar nicht mehr in der Schweiz hätte sein dürfen. Es würde ein Leichtes sein, die Verantwortlichen ausfindig zu machen. Sie haben sich mit dem Nichtumsetzen der Ausschaffungsinitiative eines Mordes mitschuldig gemacht.
3211
Melden
Zum Kommentar
15
1500 KI-Anfragen pro Tag: Krankenkasse zieht Bilanz zu ihrem neuen Chatbot
Die Groupe Mutuel hat letztes Jahr einen KI-Service für Zusatzversicherte lanciert. Die Verantwortlichen zeigen sich damit zufrieden. Doch ein grosser Frust wird bei der Kundschaft damit nicht gelöst.
Auf wie viele Massagebehandlungen habe ich Anrecht? Welchen Zustupf erhalte ich für eine neue Brille? Bin ich während meiner Ferien im Ausland versichert? Solche Fragen können rund 350'000 Groupe-Mutuel-Zusatzversicherte seit Sommer via Smartphone-App dem KI-Dienst namens Eva stellen (CH Media berichtet).
Zur Story