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Mord in Lausanne: Bundesgericht bestätigt Haftstrafe von 14 Jahren

Mord in Lausanne: Bundesgericht bestätigt Haftstrafe von 14 Jahren

29.06.2016, 13:0429.06.2016, 13:09

Ein junger Schweizer muss wegen des Mordes an einem 32-jährigen Mann aus den Kapverden im August 2012 in Lausanne 14 Jahre lang ins Gefängnis. Das Bundesgericht lehnte eine Beschwerde des Täters ab.

Das Schweizer Bundesgericht in Luzern.
Das Schweizer Bundesgericht in Luzern.
Bild: KEYSTONE

Das Tötungsdelikt hatte 2012 für grosse Empörung im Hauptort der Waadt gesorgt. Zur Bluttat kam es in den frühen Morgenstunden im Ausgangsviertel Flon im Stadtzentrum von Lausanne. Der aus dem Balkan stammende Schweizer hatte zuvor getrunken und Kokain konsumiert.

Er stiess mit Freunden auf eine Gruppe von kapverdischen Nachtschwärmern, worauf es zu einem Streit wegen eines Feuerzeugs kam. Der damals 18-Jährige zückte ein Klappmesser und stach mehrmals auf einen 32-Jährigen Mann von den Kapverden ein.

Keine Reue gezeigt

Der Familienvater verstarb vor Ort. In Lausanne protestierten danach über 400 Personen an einer Demonstration gegen die zunehmende Kriminalität im Lausanner Nachtleben. Die Behörden schränkten in der Folge die Öffnungszeiten der Nachtklubs und den Alkoholverkauf ein.

Der Schweizer hatte die Tat nie bestritten und Reue gezeigt. Er zog das Urteil ans Bundesgericht weiter, weil die beiden ersten Instanzen sein junges Alter zum Tatzeitpunkt nicht genügend berücksichtigt haben sollen.

Nach Ansicht des Bundesgerichts ergibt sich allein aus dem jungen Alter noch keine Strafreduktion, wie es in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil hiess. Zudem habe das Kantonsgericht den Faktor Alter explizit in seinem Urteil erwähnt.

Zweites Urteil aufgehoben

In einem zweiten Urteil wurde die Beschwerde von einem Kollegen des Täters, einem jungen spanischen Staatsangehörigen, gutgeheissen. Dieser war wegen unterlassener Hilfeleistung vom Kantonsgericht zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und einem Monat verurteilt worden.

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Das Kantonsgericht hob dieses Urteil auf und wies den Fall zur Neubeurteilung an das Waadtländer Kantonsgericht zurück. Dieses muss prüfen, was der junge Mann konkret hätte tun können, sei es ein Anruf an die Notrufzentrale oder Erste Hilfe leisten.

 (sda)

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