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Justiz

Keine Haftentlassung eines erstinstanzlich verurteilten Diebs

Bundesgericht
Das Bundesgericht hat eine Beschwerde eines 43-Jährigen gegen ein abgelehntes Haftentlassungsgesuch abgewiesen.Bild: Keystone

Keine Haftentlassung eines erstinstanzlich verurteilten Diebs

17.10.2024, 12:0017.10.2024, 12:19

Ein erstinstanzlich für mehrfachen Diebstahl und weiterer Delikte Verurteilter bleibt wegen Fluchtgefahr in Haft. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des 43-Jährigen gegen ein abgelehntes Haftentlassungsgesuch abgewiesen. 2022 lieferte er sich mit der Polizei eine Verfolgungsjagd.

Der aus Albanien stammende Mann wurde im Mai 2022 festgenommen. Er hatte zuvor mutmasslich mit zwei Komplizen einen Einbruch begangen. Um die drei Männer dingfest zu machen, errichtete die Glarner Kantonspolizei in Näfels eine Sperre, die von den Flüchtenden mit einem Fahrzeug durchbrochen wurde.

Die Polizei setzte Schusswaffen ein und verletzte die beiden Komplizen. Die drei Männer verunfallten, der heute 43-Jährige versuchte jedoch noch zu Fuss davonzurennen, was ihm nicht gelang. Dies geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Entscheid des Bundesgerichts hervor.

Erhöhung der Strafe verlangt

Das erstinstanzliche Urteil des Kantonsgerichts Glarus ist noch nicht rechtskräftig und wurde unter anderem von der Staatsanwaltschaft weitergezogen. Sie verlangt eine Erhöhung der Strafe von 40 auf 46 Monte Freiheitsentzug.

Obwohl der Albaner seit 2022 hinter Gittern sitzt, erachtet das Bundesgericht die Fortsetzung der Sicherheitshaft als verhältnismässig. Der derzeitige Strafrest sei noch weit von den 40 Monaten entfernt. Es bestehe somit keine Gefahr wegen Überhaft. (sda)

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