Schweiz
Justiz

Keine Haftentlassung eines erstinstanzlich verurteilten Diebs

Bundesgericht
Das Bundesgericht hat eine Beschwerde eines 43-Jährigen gegen ein abgelehntes Haftentlassungsgesuch abgewiesen.Bild: Keystone

Keine Haftentlassung eines erstinstanzlich verurteilten Diebs

17.10.2024, 12:0017.10.2024, 12:19

Ein erstinstanzlich für mehrfachen Diebstahl und weiterer Delikte Verurteilter bleibt wegen Fluchtgefahr in Haft. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des 43-Jährigen gegen ein abgelehntes Haftentlassungsgesuch abgewiesen. 2022 lieferte er sich mit der Polizei eine Verfolgungsjagd.

Der aus Albanien stammende Mann wurde im Mai 2022 festgenommen. Er hatte zuvor mutmasslich mit zwei Komplizen einen Einbruch begangen. Um die drei Männer dingfest zu machen, errichtete die Glarner Kantonspolizei in Näfels eine Sperre, die von den Flüchtenden mit einem Fahrzeug durchbrochen wurde.

Die Polizei setzte Schusswaffen ein und verletzte die beiden Komplizen. Die drei Männer verunfallten, der heute 43-Jährige versuchte jedoch noch zu Fuss davonzurennen, was ihm nicht gelang. Dies geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Entscheid des Bundesgerichts hervor.

Erhöhung der Strafe verlangt

Das erstinstanzliche Urteil des Kantonsgerichts Glarus ist noch nicht rechtskräftig und wurde unter anderem von der Staatsanwaltschaft weitergezogen. Sie verlangt eine Erhöhung der Strafe von 40 auf 46 Monte Freiheitsentzug.

Obwohl der Albaner seit 2022 hinter Gittern sitzt, erachtet das Bundesgericht die Fortsetzung der Sicherheitshaft als verhältnismässig. Der derzeitige Strafrest sei noch weit von den 40 Monaten entfernt. Es bestehe somit keine Gefahr wegen Überhaft. (sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
Du hast uns was zu sagen?
Hast du einen relevanten Input oder hast du einen Fehler entdeckt? Du kannst uns dein Anliegen gerne via Formular übermitteln.
2 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
2
«Strafverfahren gegen mehrere Personen»: Bundesanwaltschaft ermittelt gegen die Supermafia
Ein Treuhänder soll zum Finanzhelfer eines mächtigen Mafia-Verbunds geworden sein. Die Bundesanwaltschaft bestätigt Verfahren gegen mehrere Personen.
Der Genfer Treuhänder und mutmassliche Mafia-Helfer ist kein Einzelfall. Im Umfeld von Hydra taucht auch eine «Beratungsfirma im Finanzbereich» in Paradiso bei Lugano auf. Verwaltet wurde sie von einem Paar, das Stand Oktober 2025 im Tessin in Haft sass. Die Firma machte 2024 Schlagzeilen, weil sie für 2.7 Millionen Franken von einer Ministerin der Meloni-Regierung eine PR-Mehrheitsbeteiligung kaufen wollte. Ein Minderheitsaktionär zeigte den Vorgang an: Es sei unklar, woher die Millionen kämen. Die Finma setzte einen Untersuchungsbeauftragten ein und übernahm die Kontrolle über die Firma. Der Deal kam nicht zustande, die Firma ging pleite.
Zur Story