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«Baby-Schüttler» muss heute in Zürich vor Gericht

«Baby-Schüttler» muss heute in Zürich vor Gericht

Vor dem Obergericht des Kantons Zürich muss sich am heutigen Donnerstag ein 29-jähriger Mann verantworten, der im Frühling 2021 den kleinen Sohn seiner Freundin getötet haben soll. Der Bub erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma.
20.03.2025, 07:4220.03.2025, 07:42
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Das Bezirksgericht Winterthur hatte den Deutschen im September 2023 unter anderem wegen vorsätzlicher Tötung schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren und drei Monaten verurteilt, dazu kamen eine bedingte Geldstrafe und eine Busse. Das Gericht ordnete zudem eine Landesverweisung von elf Jahren an.

"Ein exemplarischer Fall von exzessiver Gewalt nach Fussballspielen": Das Zürcher Obergericht schickt einen 23-jährigen Lehrling 7 Jahre ins Gefängnis. (Archivbild)
Der Fall wird vor dem Zürcher Obergericht verhandelt.Bild: KEYSTONE

Der Mann habe den Tod des Kindes nicht direkt angestrebt, hiess es in der Urteilsbegründung. Er habe ihn allerdings in Kauf genommen.

Laut Anklage hatte der Beschuldigte das 20 Monate alte Kind im Mai und Anfang Juni 2021 immer wieder allein gehütet, während seine Freundin ausser Haus war. Dabei habe er den Buben heftig geschlagen und geschüttelt.

Das Kind konnte nur noch krabbeln

Das Kind erlitt zahlreiche Verletzungen – von Beulen und Hämatomen bis hin zu einem Wirbelbruch. Dieser hatte zur Folge, dass der Kleine nicht mehr gehen, sondern nur noch krabbeln konnte.

Zwischen dem 30. Mai und dem 3. Juni, der genaue Zeitpunkt war laut Staatsanwalt nicht zu bestimmen, schüttelte der Beschuldigte das Kind erneut «äusserst kräftig hin und her». Dabei erlitt der Bub ein Schädel-Hirn-Trauma. Einige Tage später, am 12. Juni, starb er.

Der Staatsanwalt fordert eine Verurteilung wegen Mordes, mehrfacher Körperverletzung, mehrfacher Gefährdung des Lebens sowie Drogendelikten. Er verlangt 15 Jahre Freiheitsstrafe und anschliessend einen Landesverweis von 15 Jahren.

Der Verteidiger plädierte hingegen auf vollumfänglichen Freispruch von den Anklagepunkten, die das Kind betrafen. Einzig wegen Drogendelikten sei eine bedingte Geldstrafe angemessen. Wann das Obergericht das Urteil eröffnet, ist noch offen. (sda)

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