Knall auf Fall scheidet der Schweizer Verteidigungsattaché in Paris, Divisionär Guy Vallat, aus seinem Amt. Dies machte das Westschweizer Medium «Le Temps» am Donnerstag publik. Der 59-Jährige legt seine Aufgaben am 15. Juli nieder. Grund für den überstürzten Abgang: Divisionär Vallat stolperte über eine Personensicherheitsprüfung (PSP), wie sie bei hochrangigen Beamten regelmässig durchgeführt werden muss.
Vallat habe im Rahmen dieser Prüfung «keine Sicherheitserklärung ausgestellt werden» können, schreibt das Verteidigungsdepartement VBS. Die konkreten Gründe dafür verrät das VBS nicht.
Es ist bereits der zweite solche Fall innerhalb kurzer Zeit: Wie der «Sonntagsblick» vor Wochenfrist enthüllt hatte und von anderen Medien bestätigt worden ist, scheidet auch Divisionär Mathias Tüscher, Kommandant der Territorialdivision 1, aufgrund einer Personensicherheitsprüfung aus dem Amt. Gründe sollen mangelnde Integrität und Erpressbarkeit sein.
Zu ähnlichen Fällen kommt es in jüngster Zeit immer häufiger. Das zeigen Zahlen, welche das zuständige Staatssekretariat für Sicherheitspolitik (SEPOS) im Verteidigungsdepartement auf Anfrage der «Schweiz am Wochenende» zusammengestellt hat.
Im Jahr 2023, also noch vor Bekanntwerden der Fälle der Divisionäre Tüscher und Vallat, wurden bei insgesamt 54'530 durchgeführten Sicherheitsprüfungen 600 Risikoerklärungen erlassen. In diesem Fall empfiehlt die Prüfstelle, die geprüfte Person nicht in der für sie vorgesehenen «sicherheitsempfindlichen Tätigkeit» einzusetzen.
Zu den 600 Risikoerklärungen kamen letztes Jahr 60 Sicherheitserklärungen mit Vorbehalt - also quasi ein eingeschränkter Persilschein - und 40 Feststellungserklärungen, wenn die Sicherheitsprüfung wegen fehlender Informationen nicht durchgeführt werden konnte.
Die Zahlen von 2023 bedeuten eine deutliche Zunahme im Vergleich zu den Vorjahren. 2022 waren es erst 370 Risikoerklärungen (bei insgesamt 52'430 Prüfungen), das Jahr davor 260 (insgesamt 53'250 Prüfungen). 2020 und 2019 lag die Anzahl Risikoerklärungen noch tiefer.
Gemäss Bundesrat ist die Personensicherheitsprüfung «eine vorbeugende Massnahme zum Schutz vor ‹Innentäterinnen› und ‹Innentätern›». Einer solchen Prüfung unterzogen werden Personen, die eine «sicherheitsempfindliche Tätigkeit» ausüben. Also etwa Personen, die «vertrauliche» oder «geheime» Informationen bearbeiten. Eine PSP soll das Risiko «einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Beeinträchtigung wesentlicher öffentlicher Interessen» identifizieren.
Die Personensicherheitsprüfung funktioniert nach einem risikobasierten Ansatz. Sprich: Je höher oben in der Hierarchiestufe, je mehr Zugang zu klassifizierten Informationen, je grösser der Schaden bei fehlerhaftem Verhalten, desto intensiver fällt die Überprüfung aus.
Am oberflächlichsten fällt die Grundsicherheitsprüfung aus. Auf höheren Kaderstufen und bei Mitarbeitenden in besonders sensiblen Bereichen, wie etwa dem Nachrichtendienst, wird eine sogenannte erweiterte Sicherheitsprüfung durchgeführt.
Sind gewisse Bedingungen erfüllt, wird im Rahmen der PSP auch eine Befragung durchgeführt - dies war bei den beiden geschassten Divisionären der Fall. Die Betroffenen sind zur Mitwirkung verpflichtet. Mangelnde Auskunftsbereitschaft kann dazu führen, dass die Prüfstelle eine Risikoerklärung erlässt.
Überprüft werden können im Rahmen einer Personensicherheitsprüfungen etwa Straf- und Betreibungsregisterauszüge, Finanz- und Gesundheitsdaten, aber auch das private Umfeld sowie Accounts in sozialen Medien. Abgeklärt werden sollen damit etwa finanzielle Verflechtungen im Ausland, religiöse und politische Ansichten, psychische Erkrankungen, Betäubungsmittel- und Alkoholkonsum, aber auch die Intimsphäre und Sexualität.
Betroffene stolpern im Rahmen einer Sicherheitsprüfung besonders oft über bestimmte Bereiche, die abgeklärt werden. Es sind dies gemäss SEPOS einerseits Daten über Verfahren und Sanktionen wie Betreibungen, Konkurse oder Strafurteile. Anderseits sind es Informationen über Risikofaktoren in früheren sicherheitsempfindlichen Tätigkeiten. Und auch «Abhängigkeiten und Erpressbarkeiten aller Art» führen besonders oft zur Ausstellung einer Risikoerklärung durch die Prüfstelle.
Neben Angestellten der Bundesverwaltung und Angehörigen der Armee werden auch Externe überprüft: Etwa Mitarbeitende von IT-Anbietern, die in einem sicherheitsrelevanten Bereich einen Auftrag für den Bund ausführen.
Eine Grundsicherheitsprüfung muss frühestens nach fünf, spätestens nach zehn Jahren, die erweiterte Sicherheitsprüfung zwischen drei und fünf Jahren wiederholt werden. (aargauerzeitung.ch)
Wie oft Material aus Kommisionen an die Öffentlichkeit dringen, welche nicht dürften.
Wäre an der Zeit, vielleicht, dass man das auch bei denen einführen sollte,auf einen gewissen Grad. Vorallem auf Korruption.