Drei Jahre nach dem Fund des Leichnams einer 20-jährigen Frau in Zezikon TG hat die Thurgauer Staatsanwaltschaft Anklage gegen drei Männer erhoben. Sie sollen wegen Störung des Totenfriedens vor Gericht kommen.
Nachdem die junge Serbin am 12. November 2017 von Angehörigen als vermisst gemeldet worden war, wurde ihre Leiche am 25. Januar 2018 im Waldstück bei Zezikon aufgefunden.
Zwei Schweizer wurden Anfang März an ihren Wohnorten festgenommen und inhaftiert. Bereits am 1. Februar hatte die Polizei im Zusammenhang mit dem Leichenfund einen damals 36-jährigen Niederländer in Untersuchungshaft gesetzt. Dieser hatte mit der Frau kurz vor ihrem Verschwinden persönlichen Kontakt.
Gemäss Anklageschrift verstarb die 20-Jährige Frau am 3. November 2017 in der Wohnung des Niederländers, der im Kanton Thurgau wohnt, wie die Thurgauer Staatsanwaltschaft am Freitag mitteilte.
Die ursprünglich wegen des Verdachts der vorsätzlichen Tötung und Unterlassung der Nothilfe geführte Strafuntersuchung hatte eingestellt werden müssen, nachdem die rechtsmedizinische Untersuchung des Leichnams und auch die übrigen Beweiserhebungen keine Hinweise auf eine Fremdeinwirkung erbrachten.
«Die Todesursache konnte nicht mehr restlos geklärt werden,» sagt der Sprecher der Thurgauer Staatsanwaltschaft Marco Breu gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Vor ihrem Tod habe die junge Frau Drogen konsumiert.
Dem Niederländer wird vorgeworfen, er habe nach dem Tod der jungen Frau zwei Kollegen kontaktiert. Diese sollen ihm behilflich gewesen sein, den Leichnam der jungen Frau in eine Decke und einen Fransenteppich einzurollen und zu verschnüren.
Die beiden Schweizer sollen den Leichnam danach in ein Auto verladen und in Zezikon in einem Waldstück deponiert haben. Entsprechend wird allen drei Beschuldigten der Tatbestand der Störung des Totenfriedens vorgeworfen. Ausserdem werden ihnen Betäubungsmittel-Delikte angelastet.
Gegen den Niederländer wird am Bezirksgericht Frauenfeld zudem Anklage wegen Vergewaltigung, einfacher Körperverletzung, mehrfacher Drohung sowie wegen Widerhandlungen gegen das Waffen- und Heilmittelgesetz erhoben. Der Vorwurf der Vergewaltigung habe nichts mit der toten Frau in Zezikon zu tun, so Breu. Das Delikt stamme aus einem anderen Kanton.
Die Staatsanwaltschaft beantragt für den niederländischen Beschuldigten eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und vier Monaten. Für die mitbeschuldigten Schweizer werden bedingte Geldstrafen von 240 und 340 Tagessätzen beantragt. Es gilt die Unschuldsvermutung. (aeg/sda)