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Kinderpornografie-Vorwurf: WhatsApp-Sticker reicht für Strafe nicht aus

Bicycles outside the Court of Appeal of the Canton of Aargau at Obere Vorstadt 38 in Aarau, Canton of Aargau, Switzerland, on November 7, 2017. (KEYSTONE/Gaetan Bally)

Fahrraeder stehen neben dem Ein ...
Das Obergericht des Kantons Aargau behandelte den Fall.Bild: KEYSTONE

Kinderpornografie-Vorwurf: WhatsApp-Sticker reicht für Strafe nicht aus

09.04.2026, 09:5509.04.2026, 09:55

Das Aargauer Obergericht hat einen Mann vom Vorwurf des Besitzes von Kinderpornografie freigesprochen. Im Zentrum des Falls stand ein einzelner WhatsApp-Sticker, der aufgrund der technischen Funktionsweise der App automatisch auf dem Smartphone des Mannes gespeichert worden war.

Im November 2022 wurde der Beschuldigte festgenommen und sein Mobiltelefon durchsucht. Dabei stiess die Kantonspolizei im internen Speicher der WhatsApp-Daten auf eine kleine Bilddatei in Form eines Stickers, wie aus dem Urteil des Obergerichts hervorgeht. Dieser Sticker zeigte einen etwa achtjährigen, nackten Jungen in einer eindeutig sexuell konnotierten Pose.

Das Bezirksgericht Brugg erachtete den Tatbestand der Pornografie als erfüllt und verurteilte den Mann im November 2024 zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 90 Franken. Zudem wurde ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot mit Minderjährigen gegen ihn verhängt. Die Staatsanwaltschaft hatte 180 Tagessätze gefordert.

Der 47-jährige Beschuldigte zog dieses Urteil ans Obergericht weiter und forderte einen Freispruch. Er argumentierte, er habe die Datei nie gesehen und wisse nicht, wie sie auf sein Handy gelangt sei.

Bild ist strafbar, aber der Vorsatz fehlt

Das Obergericht hält nun im Urteil fest, beim Motiv handle es sich um verbotene harte Kinderpornografie. Damit sei der objektive Tatbestand des illegalen Besitzes erfüllt.

Der entscheidende Punkt liegt gemäss Obergericht jedoch im subjektiven Tatbestand – also in der Frage, ob der Mann wissentlich und willentlich im Besitz der Datei gewesen sei. Das Obergericht stellte fest, dass WhatsApp empfangene Sticker automatisch im Hintergrund abspeichere. Dies erfolge unabhängig davon, ob der Nutzer sie aktiv sichte oder nicht.

Auf dem Gerät konnten keine Chatverläufe oder andere Spuren gefunden werden, die bewiesen hätten, dass der Beschuldigte den Sticker bewusst empfangen oder im Vorfeld angeschaut hatte, wie aus der Begründung des Freispruchs hervorgeht.

Der Beschuldigte gab an, er sei für ein Handyspiel einer WhatsApp-Gruppe mit über 1000 Mitgliedern beigetreten, in der massenhaft Nachrichten und Sticker ausgetauscht worden seien. Angesichts der winzigen Dateigrösse von weniger als 10 Kilobyte hielt es das Obergericht für «ohne Weiteres denkbar», dass der fragliche Sticker unbemerkt in einem Chat durchgerutscht und vom System im internen Speicher automatisch gespeichert worden sei.

Freispruch und Entschädigung

Da dem Beschuldigten nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden konnte, dass er von der Existenz des illegalen Stickers auf seinem Telefon wusste, sprach ihn das Gericht nach dem Grundsatz «in dubio pro reo» (im Zweifel für den Angeklagten) frei. Das lebenslängliche Tätigkeitsverbot mit Minderjährigen wurde entsprechend aufgehoben.

Der Staat muss die gesamten Verfahrenskosten der ersten und zweiten Instanz tragen. Auch muss er für die Anwaltskosten des Beschuldigten in Höhe von rund 11'600 Franken aufkommen.

Für den Tag, den der Mann im November 2022 in Polizeihaft verbringen musste, erhält er eine Genugtuung von 200 Franken aus der Gerichtskasse. Eine zusätzliche Entschädigung für den behaupteten Reputationsschaden am Arbeitsplatz wurde vom Gericht hingegen abgewiesen. (pre/sda)

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Die beliebtesten Kommentare
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Saywhat
09.04.2026 10:17registriert August 2023
Ich habe Fragen.

Wieso wurde der Mann in erster Linie festgenommen?

Wurden effektiv keine entsprechenden Chatveräufe oder Auffälligkeiten entdeckt, halte ich die Story für sehr plausibel. Gerade, weil Whatsapp seit zwei Jahren eine der gefährlichsten, unkontrolliertesten Social Media Plattformen geworden ist. Das automatische Herunterladen geht auch gar nicht, ich bin auch erschrocken, was für Bilder einfach in meine Fotofeed auftauchten, nur wegen Whatsapp Gruppen.

Nach dem Freispruch, wieso wurde der Reputationsschaden nicht entschädigt? Dieser ist nämlich enorm.
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EinBisschenSenfDazu
09.04.2026 10:39registriert September 2022
"Das Obergericht stellte fest, dass WhatsApp empfangene Sticker automatisch im Hintergrund abspeichere."

Und daran hat im Bezirksgericht niemand gedacht?
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Saywhat
09.04.2026 10:22registriert August 2023
Weitere Frage:

Wird dem nachgegangen? Wer effektiv den Sticker gemacht/gepostet hat etc.? Oder ist das plötzlich mit echter Arbeit/Investition verbunden?

An alle Eltern: checkt bitte, wie eure Kinder Whatsapp nutzen. Es ist nämlich eine komplett unregulierte Social Media Plattform geworden, was vielen noch nicht bewusst sein dürfte. Viele denken nach wie vor, Whatsapp sei ein simpler Messenger!
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