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Justiz

Kunden und Freunde betrogen: Versicherungsagent muss ins Gefängnis

Kunden und Freunde betrogen: Versicherungsagent muss ins Gefängnis

17.05.2016, 23:59

Im Kanton Luzern ist ein Versicherungsagent zu einer dreijährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden, weil er im grossen Stil Anlagegelder veruntreut hatte. Knapp 60 Bekannte vertrauten ihm fast drei Millionen Franken an. Er legte diese aber nicht wie versprochen an.

Der 61-Jährige wurde vom Luzerner Kriminalgericht des gewerbsmässigen Betrugs und der mehrfachen Urkundenfälschung schuldig gesprochen. Es verurteilte den Mann zu einer dreijährigen Freiheitsstrafe, wie aus dem am Dienstag veröffentlichten Urteil hervorgeht.

Von der Freiheitsstrafe muss der Verurteilte ein Jahr unbedingt absitzen. Für die restlichen zwei Jahre gilt eine vierjährige Probezeit. Das Urteil ist rechtskräftig. Der Beschuldigte hatte alle Vorwürfe zugegeben und es fand ein abgekürztes Verfahren statt.

Der Betrüger hatte zwischen 2001 und 2011 knapp 60 Leuten fiktive Anlageprodukte verkauft. Der Berater, der für einen grossen Versicherer tätig war, versprach seinen Opfern teilweise Renditen von bis zu sieben Prozent. Die Gelder verwendete er zur Rückzahlung anderer, fälliger Darlehen und Zinsen aber auch für private Auslagen.

Bei den Betrogenen handelte es sich um teils langjährige Kunden und Freunde. Er lud sie für Gespräche in die Versicherungsagentur ein und händigte ihnen gefälschte Belege und Quittungen aus. Für diese verwendete er das offizielle Briefpapier seines Arbeitgebers.

Aufgeflogen war der Schwindel, weil die kantonale Steuerbehörde Unregelmässigkeiten nach einer Geldentgegennahme entdeckt hatte. Sie informierte daraufhin die Staatsanwaltschaft.

Der Versicherer, in dessen Namen der Verurteilte eigenmächtig gehandelt hatte, zeigte sich kulant. Er ersetzte die zweckentfremdeten Gelder teilweise. Dadurch erlitt ein Grossteil der Geschädigten letztlich keinen oder keinen grossen finanziellen Schaden. (sda)

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