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Freispruch nach Vergewaltigung: Bundesgericht pfeift Walliser Justiz zurück

Freispruch nach Vergewaltigung: Bundesgericht pfeift Walliser Justiz zurück

27.12.2021, 12:0027.12.2021, 11:57
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Die Walliser Justiz hat einen Mann zu Unrecht vom Vorwurf der Vergewaltigung und sexuellen Nötigung seiner Freundin freigesprochen. Auf Video festgehaltene Aussagen der Frau zeigen laut Bundesgericht, dass sie sich aus Angst vor ihrem Partner nicht körperlich wehrte.

Bundesgericht
Das Bundesgericht sieht im Walliser Urteil eine willkürliche Würdigung der Beweismittel.Bild: Schweizerisches Bundesgericht

Erstinstanzlich wurde der Mann im November 2018 unter anderem vom Vorwurf der Freiheitsberaubung, Vergewaltigung und der sexuellen Nötigung freigesprochen. Das Gericht verurteilte ihn jedoch wegen einfacher Körperverletzung, Sachbeschädigung, Fahren ohne Führerausweis und Widerhandlungen gegen das Waffen- und Betäubungsmittelgesetz zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten.

Im Februar reduzierte das Walliser Kantonsgericht die Strafe auf zehn Monate bedingt. Das Bundesgericht hat das Verdikt in einem am Montag veröffentlichten Urteil aufgehoben. Grund dafür ist eine willkürliche Würdigung der Beweismittel. Die Lausanner Richter haben den Fall an die Walliser Vorinstanz zurückgewiesen, um einen neuen Entscheid zu fällen.

Eindeutig nicht einverstanden

Das Bundesgericht ist auf der Grundlage der vom Täter während der sexuellen Handlungen gemachten Videoaufzeichnungen zum Schluss gelangt, dass das Opfer nicht eingewilligt hatte. Obwohl die Frau in ruhigem Ton gesprochen habe, seien ihre Aussagen unmissverständlich. So sagte das Opfer beispielsweise: «Weisst du, wie man das nennt? Das ist Vergewaltigung.»

In einem solchen Kontext hätte der Mann laut Bundesgericht aufhören müssen. Die Walliser Justiz habe auf der Basis der Videos nicht davon ausgehen können, dass es keinen Widerstand von Seiten des Opfer gegeben habe.

In Wohnung eingesperrt

Nach Ansicht des Bundesgerichts kann man der Frau nicht vorwerfen, sich nicht gewehrt, nicht geschrien oder geweint zu haben. Sie wusste, dass sie mit einem gewalttätigen Mann konfrontiert war. Am Vortag hatte dieser ihren Computer und ihr Handy zertrümmert, weil er vermutete, dass sie ihm untreu sei. Ausserdem habe er sie die Treppe hinunter gestossen. In der Vergangenheit hatte die Frau bereits andere Gewalttaten erlebt.

Am Vortag hatte der Beschuldigte die Frau nach dem Streit eingesperrt und die Wohnung verlassen. Gegenüber den Ermittlern sagte die Frau, sie habe sich wie eine Gefangene gefühlt. Sie versuchte damals, durch ein Fenster im Obergeschoss zu flüchten. Ein Nachbar entdeckte sie völlig panisch.

(Urteil 6B_367/2021 vom 14.12.2021)

(sda)

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38 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Commander Salamander
27.12.2021 12:17registriert September 2018
... da wundert man sich nicht, dass nicht viele Frauen die Kraft aufbringen, den Täter anzuzeigen. Der Weg nach Lausanne an das Bundesgericht ist lange und steinig.
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Flint
27.12.2021 12:12registriert März 2014
Gratulation! Den Mut und die Geduld für einen Weiterzug ans BG ist bewundernswert und vorbildlich! Man hört öfters, dass sexuelle Gewalt zu wenig angezeigt wird. Das Beispiel hier zeigt, wie wichtig solche Anzeigen sind und auch der Wille, den Täter zur Rechenschaft zu ziehen. Bravo und Danke! 👏🙏💐
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HeidiW
27.12.2021 13:05registriert Juni 2018
Was in letzter Zeit an Fehlurteilen oder an viel zu tiefen Strafmass durch Bezirks- oder Kantons-Richter entschieden wurde, ist für einen Rechtsstaat unwürdig. Hier läuft zur Zeit einiges schief.
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