Eine 33-jährige Frau ist auf dem Heimweg von einer durchfeierten Nacht. Sie lässt sich von zwei Bekannten begleiten. Als sie sich vor ihrer Haustüre an der Elsässerstrasse in Basel verabschieden will, passiert es. Die Männer packen sie. Der jüngere vergewaltigt sie, der ältere versucht es ebenfalls, es gelingt ihm aber nicht, weil sich die Frau so stark wehrt. Er nötigt sie jedoch, ihn oral zu befriedigen.
So ist die Tat gemäss dem Basler Appellationsgericht abgelaufen. Es bestraft den älteren Mann zu einer dreijährigen Freiheitsstrafe, wovon die Hälfte bedingt ist. Er muss also 18 Monate ins Gefängnis.
Im Sommer löste die mündliche Urteilsbegründung einen Aufschrei aus, weil die Vorsitzende Richterin eine Reduktion der Strafe auf sonderbare Weise begründete. Die Frau habe «mit dem Feuer gespielt».
Inzwischen hat das Gericht die schriftliche Begründung veröffentlicht. Sie ist über 70 Seiten lang und enthält die Formulierungen, die den Aufschrei auslösten, nicht mehr.
Anna Coninx ist Assistenzprofessorin für Strafrecht der Universität Luzern und hat das Urteil studiert. Sie stuft es grundsätzlich als «sorgfältig und nachvollziehbar» ein. Und dennoch äussert sie Kritik: «Das eigentliche Problem, das exemplarisch bei diesem Fall zum Ausdruck kommt, scheint mir, dass Vergewaltigungen in der Schweiz grundsätzlich sehr milde bestraft werden.»
Das Basler Appellationsgericht vergleicht sein Urteil mit anderen Fällen. Erwähnt wird eine sogenannte Kettenvergewaltigung. Drei Männer entführten eine Frau, schlugen sie, würgten sie und zwangen sie, Drogen einzunehmen. Dann brachte einer der Männer sie in sein Zimmer. Die anderen warteten in der Küche. Alle drei vergewaltigten sie nacheinander.
Für diese Tat hielt das Basler Strafgericht eine Freiheitsstrafe von vier Jahren für angemessen.
Was das Appellationsgericht mit dem Vergleich sagen will: Der Fall der Kettenvergewaltigung ist schlimmer als der Fall von der Elsässerstrasse. Folglich ist für diesen Fall eine mildere Strafe angebracht.
Für Coninx zeigt der Vergleich etwas Anderes: Dass die Rechtsprechung in den zitierten Urteilen sehr mild sei. Vier Jahre empfindet sie im Fall einer brutalen Kettenvergewaltigung, in dem das Gericht von einem «erheblichen Tatverschulden» spricht, nicht als gerechte Strafe. Sie sagt: «Wir müssen jetzt sehr grundlegend über unser Strafsystem nachdenken.»
Bei einer Vergewaltigung ist eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren vorgesehen. Maximal 15 Jahre sind möglich, wenn mehrere Täter beteiligt sind. «Weshalb wird der Strafrahmen in diesen Fällen nicht besser ausgeschöpft? Darüber sollten wir diskutieren», sagt sie.
Die Strafurteilsstatistik zeigt, wie lange Vergewaltiger ins Gefängnis müssen. Der Median der unbedingten Freiheitsstrafen liegt bei 4.5 Jahren. Das ist der Wert, der in der Mitte aller Urteile liegt. Nicht berücksichtigt sind dabei bedingte und teilbedingte Strafen, die also vorerst nicht oder nur teilweise abgesessen werden müssen. Diese dauern höchstens zwei beziehungsweise drei Jahre. Die Statistik zeigt: Die meisten Urteile liegen im unteren Bereich des Strafrahmens.
Früher waren die Strafen in der Tendenz noch milder. Ein Grund dafür ist, dass die Gerichte strenger wurden. Sie haben damit auf einen gesellschaftlichen Wandel reagiert. Früher wurde eine Vergewaltigung eher als Kavaliersdelikt abgetan.
Auch das Gesetz wurde strenger. Seit 1992 ist eine Vergewaltigung in der Ehe strafbar. Aber erst seit 2004 ist das ein Offizialdelikt. Die Strafverfolgungsbehörden müssen also von sich aus aktiv werden, wenn sie einen Verdacht haben.
Der gesellschaftliche Wandel geht weiter. Derzeit läuft die Revision des Sexualstrafrechts.
Das Problem der milden Strafen könne damit aber nicht gelöst werden, sagt Coninx. «Dafür braucht es keine weitere Gesetzesanpassung, sondern eine Debatte über gerechtes Strafen.» Diese werde leider zu wenig geführt.
«Mich stört insbesondere, dass wir keine Skrupel haben, Straftäter wegen einer nicht beweisbaren Gefährlichkeit über Jahre in Verwahrung und stationärer Massnahme wegzusperren, aber kaum mehr über gerechte Strafe sprechen», sagt sie. Dabei könnten Strafen besser begründet werden und würden von den Betroffenen auch besser akzeptiert. (saw/ch media)
Ist ja auch nur so ungefähr etwas vom Schlimmsten und Traumatisierendsten, das man einer Frau antun kann, da muss man doch nicht so streng sein. 😑
Ich finde 3 oder 4 Jahre und dazu noch teilweise bedingt ebenfalls sehr wenig, aber wenn man für Mord nur 10 Jahre ins Gefängnis muss, dann ist es schon fast verhältnismässig.