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Bei 120 km/h am Steuer die Frisur richten? Keine gute Idee, bestätigt das Bundesgericht

Bei 120 km/h am Steuer die Frisur richten? Keine gute Idee, bestätigt das Bundesgericht

26.06.2020, 12:0027.06.2020, 15:37
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Ein Schwyzer Autofahrer muss 300 Franken Busse zahlen und einen Monat auf den Führerausweis verzichten. Er kämmte sich während der Fahrt auf der Autobahn mit der Hand die Haare und fuhr dabei Schlangenlinien. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Mannes abgewiesen.

Der bestrafte Autolenker war der Polizei im April 2019 auf der Autobahn A3 in Oberrieden ZH wegen seiner unsicheren Fahrweise aufgefallen. Die zivilen Polizisten filmten die Schlangenfahrt des Mannes.

Bei der anschliessenden Kontrolle gab dieser an, sich mit der Hand die Haare gekämmt und dabei in den Rückspiegel geschaut zu haben. Dies geht aus einem am Freitag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor.

Gegen die Busse des Statthalteramtes von zunächst 500 Franken wegen einfacher Verkehrsregelverletzung setzte sich der Mann zur Wehr. Sie wurde auf 300 Franken gesenkt. Danach kam jedoch das verwaltungsrechtliche Verfahren ins Rollen. Und das Schwyzer Verkehrsamt ordnete im Juli 2019 wegen mittelschwerer Widerhandlung den Entzug des Führerausweises für einen Monat an.

Keine Bagatelle

Und dabei bleibt es auch. Weder das Schwyzer Verwaltungsgericht noch das Bundesgericht folgten den Argumenten des Autolenkers, wonach die Widerhandlung nur Bagatellcharakter habe. So führt das Bundesgericht aus, ein Autolenker sehe sich jeweils nicht selbst im Rückspiegel. Dies bedeute, dass der Fahrer seine Sitzposition habe ändern müssen oder den Winkel des Spiegels.

Das eine wie das andere führten dazu, dass ein Autolenker sich nicht mehr voll auf den Verkehr und das Fahren konzentrieren könne. Zu beachten sei im vorliegenden Fall, dass die zwei Phasen des Schlangenlinienfahrens mindestens 33 und dann 20 Sekunden gedauert hätten – bei einem Tempo von 120 Kilometern pro Stunde.

Damit habe der Mann eine erhöhte abstrakte Gefahr geschaffen. Der Entzug des Führerausweises für einen Monat sei insofern nicht unverhältnismässig.

Urteil 1C_564/2019 vom 28.5.2020

(sda)

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25 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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LURCH
26.06.2020 16:55registriert November 2019
Hätte er eine Karre mit Assistentzsystem gehabt, hätte seine Ausrede vielleicht gegriffen, aber auch die funktionieren halt nicht immer zuverlässig.
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azoui
26.06.2020 13:17registriert Oktober 2015
Hat sich mit der Hand die Haare gekämmt....
Nicht schlecht diese Ausrede, ich vermute er war am Handy am Whatsapp oder so was schreiben
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RhabarBär
26.06.2020 12:13registriert Juni 2017
Ich finde dieses Urteil richtig. Die Autobahn (und auch sonst jede andere Strasse) ist kein Schminkplatz, kein Frisörsalon, keine Umkleidekabine, kein Beautycenter, kein Rasierplatz und bestimmt kein Esstisch. Beim Vorbeifahren sieht man so vieles... Von der Handybenützung am Steuer müssen wir wohl nicht mehr reden. Die Hände gehören ans Steuer, die Augen auf die Strasse und die Konzentration ist auf den Verkehr gerichtet. Schminken, umziehen, Haare richten usw. kann man entweder A) zuhause oder B) auf einem Parkplatz/Rastplatz.
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