Eine 71-Jährige Deutsche ist von der Strafkammer des Bundesstrafgerichts zu 45 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Sie wurde der mehrfachen Urkundenfälschung, des gewerbsmässigen Betrugs sowie Misswirtschaft schuldig befunden.
Die Bundesanwaltschaft hatte ihr vorgeworfen, als ehemalige Geschäftsführerin der 2010 Konkurs gegangen Luzerner Maschinenhandelsfirma Fera mehrere Hundert Millionen Franken ergaunert zu haben. Es handelt sich dabei um einen der grössten Schweizer Betrugsfälle, der je vor dem Bundesstrafgericht verhandelt wurde.
Das Gericht folgte weitgehend der Argumentation der Bundesanwaltschaft, wonach die Beschuldigte von 2002 bis 2010 unzählige Urkunden gefälscht und damit Scheingeschäfte vorgetäuscht hatte, um von Banken Kredite in Millionenhöhe zu erhalten. Beurkundet wurde der Verkauf von Maschinen, welche de facto nicht verkauft waren. Die Delikte vor dem 31. August 2006 sind mittlerweile verjährt. Die Deliktsumme wurde vom Gericht gleichwohl auf mehr als 300 Millionen Franken beziffert.
Der vorsitzende Richter sprach in seiner mündlichen Urteilsbegründung von einem «sehr schweren Verschulden». Sie sei der «spiritus rector» des ganzen Betrugsdelikts gewesen, getrieben von Profitgier und egoistischen Motiven, um ihren gesellschaftlichen Status zu erhöhen. Dies habe auch ihr Verhalten in der Hauptverhandlung gezeigt, in welcher sie teure Kleidereinkäufe verteidigt und als «angemessen» bezeichnet hatte.
Sie hatte in den Jahren 2002 bis 2009 allein in der Boutique Akris in Frankfurt für rund eine Million Franken eingekauft. Etwa in der gleichen Zeit wurden Bargeldbezüge von 9.4 Millionen Franken getätigt.
Die drei Richter wiesen die Argumente der Verteidigung zurück, wonach sie gar nicht Geschäftsführerin der Fera AG gewesen sei. Strafmildernd wurde anerkannt, dass seit den Vorfällen sehr viel Zeit vergangen ist und auch die Verfahrensdauer extrem lang war. Ein ehemaliger Bankvizedirektor, der wegen Gehilfenschaft zu Betrug mitangeklagt wurde, wurde im Übrigen freigesprochen.
Die Hauptverhandlung fand Anfang Juli statt, das Urteil wurde am heutigen Montagmorgen eröffnet. Für die Vollstreckung der Strafe ist der Kanton Luzern zuständig. Die gut 100 Tage Untersuchungshaft werden auf die Freiheitsstrafe angerechnet.
Der Fall ist noch nicht beendet. Die Bundesanwaltschaft zeigte sich zwar zufrieden über das Urteil. Doch der Verteidiger der verurteilten Deutschen erklärte nach der Urteilseröffnung gegenüber Keystone-sda, dass er wohl Berufung einlegen werde: «Das Urteil können wir so nicht stehen lassen.» (aeg/sda)
jämmerliche Leistung unseres Justizsystems
die Vermutung liegt nahe, dass die Anwälte noch mal eine leichtere Strafe raushauen.
Wann wurde die Dame überhaupt gefasst und in den U-Haft verbracht, wenn sie erst 100 Tage sass?