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«Republik»-Journalist schweigt zu Vorwürfen von ETH-Professor

View of the district court of Zurich at Wengistrasse 28, on the occasion of the Gazprombank Switzerland court case in Zurich, taken on Wednesday, 8 March 2023. / Blick auf das Bezirksgericht Zuerich a ...
Das Bezirksgericht Zürich verhandelt am Dienstag den Vorwurf der Rufschädigung. Ein ETH-Professor beschuldigt einen Journalisten der «Republik», ihm geschadet zu habenBild: KEYSTONE

Zürcher Richter spricht «Republik»-Journalisten frei

25.04.2023, 11:3825.04.2023, 15:10
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Ein Zürcher Einzelrichter hat einen «Republik»-Journalisten unter anderem vom Vorwurf der üblen Nachrede freigesprochen. Bei einem Artikel über einen ETH-Professor wiege die Pressefreiheit höher als die Privatsphäre.

Der Journalist hatte sich auf einen Untersuchungsbericht der ETH gestützt. Im Bericht seien zwar Sätze mit ehrverletzendem Charakter gestanden. Doch der Journalist habe diese aus dem Bericht übernehmen können, begründete der Richter sein Urteil am Dienstag am Bezirksgericht Zürich. Dass er aus dem Bericht selektiv zitierte, gehöre zu einer kritischen Berichterstattung.

Der Bericht sei nicht geheim gewesen, wie die Anklage behauptete, so der Richter weiter. Diesen Beweis seien Staatsanwaltschaft und die ETH schuldig geblieben. Auch vom Vorwurf der Veröffentlichung amtlicher, geheimer Verhandlungen wurde der Beschuldigte somit freigesprochen.

13'000 Franken Entschädigung

Nicht zur Anwendung könne das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb kommen, sagte der Richter weiter. Dieses betreffe Unternehmer, nicht Angestellte.

Klar nicht beurteilen könne das Gericht, ob der Journalist «Thesenjournalismus» verfolgt oder sich auf die ETH eingeschossen habe. «Das ist nicht Aufgabe eines Strafgerichts», sagte der Richter.

Neben dem Freispruch gibt es für den «Republik»-Journalisten eine Entschädigung für die Anwaltskosten über 13'000 Franken.

Bedingte Geldstrafe gefordert

Unter anderem wurde dem Professor im «Republik»-Artikel zur Last gelegt, Doktoranden ausspioniert und seine Institutsleiterin verbal attackiert zu haben.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine bedingte Geldstrafe von 140 à 120 Franken gefordert. Ausserdem sollte der Journalist eine Busse von 2000 Franken bezahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(oee/sda)

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8 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Phuphi
25.04.2023 13:47registriert Juni 2020
Wer hätte das gedacht. Ein investigativer Journalist deckt etwas auf und steht vor Gericht. Anscheinend har er alles richtig gemacht. Freue mich bereits auf den Folgeartikel nach dem Prozess. Und weitere gute Republik Artikel.
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ingmarbergman
25.04.2023 15:34registriert August 2017
Zum Glück gibt es eine Republik, die immer wieder kritische Fragen stellt und intensiv recherchiert.
Und traurig für die Schweiz, dass Tamedia, NZZ und AZ Medien den investigativen Journalismus aufgegeben haben.
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Neruda
25.04.2023 14:55registriert September 2016
Ehm, die Öffentlichkeit zahöt diesem Professor den Lohn und daher geht uns auch an, wenn er dich falsch verhält. Geheime Berichte sind sowieso eine Schweinerei, es gibt da so etwas wie das Öffentlichkeitsprinzip und das sollte mal besser durchgesetzt werden. Transparenz verhindert Misswirtschaft und Fehlverhalten.
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