2022 sind weniger Jugendliche verurteilt worden als im Vorjahr. Der Rückgang betrug 2,3 Prozent. Rückläufig waren vor allem Urteile wegen Straftaten und dort besonders wegen Drogendelikten. Aufgrund von Strassenverkehrsdelikten wurden hingegen mehr Jugendliche verurteilt.
Insgesamt ergingen im Berichtsjahr 20'797 Urteile gegen Jugendliche. Die Urteile wegen Widerhandlungen gegen das Strafgesetz sanken um sieben Prozent, wie das Bundesamt für Statistik (BFS) am Dienstag mitteilte. Es waren noch 8171. Nach einer stetigen Zunahme seit 2015 bedeutet das eine Trendumkehr.
Einen grossen Rückgang um fast 25 Prozent stellte das BFS bei den Urteilen wegen Betäubungsmittelkonsum und mit über 20 Prozent wegen Drogenhandels fest. Auch bei den Gewaltdelikten sanken die Verurteilungen gegenüber dem Vorjahr um fast 5 Prozent – der erste Rückgang seit 2015.
Eine Abnahme von knapp 6 Prozent verzeichnete das BFS zudem bei den Vermögensdelikten. Jugendurteile wegen einfacher Körperverletzung nahmen hingegen um über 11 Prozent zu. Ausweisfälschungen – etwa durch Ändern des Geburtsdatums – führten zu 177 Urteilen nach 105 im Vorjahr.
2022 ergingen 4995 Jugendurteile wegen Verkehrsdelikten, was einer Zunahme um fast 8 Prozent entspricht. Die Urteile wegen leichteren Fälle von Verletzungen der Verkehrsregeln stiegen um über 15 Prozent, jene wegen groben Verstössen sogar um knapp 70 Prozent. Hier ging es vor allem um Geschwindigkeitsübertretungen.
Von allen gefällten Jugendurteilen endeten über 35 Prozent mit einem Verweis durch die Jugendanwaltschaft oder das Jugendgericht. An zweiter Stelle der Sanktionen stand mit 30 Prozent eine persönliche Leistung, also eine gemeinnützige Arbeit oder eine Kursteilnahme.
Bussen und Freiheitsentzug können erst ab einem Alter von 15 Jahren verhängt werden. Knapp 37 Prozent der Jugendlichen in dieser Altersklasse erhielten eine Busse, 6 Prozent einen Freiheitsentzug. In 2 Prozent der Urteile gab es ausschliesslich Massnahmen oder Strafbefreiungen.
2022 platzierten die Behörden 976 Personen im Jugendalter ausserhalb der eigenen Familie. Das ist eine Abnahme von 7 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Fremdplatzierungen erfolgen entweder vorsorglich vor einem Urteil oder als Sanktion.
Von den 245 nach einem Urteil fremdplatzierten Jugendlichen kamen 198 in eine offene und 44 in eine geschlossene Einrichtung. 211 nach Jugendstrafrecht Verurteilte verbüssten einen Freiheitsentzug.
Zusätzlich zu den Jugendurteilen zählte das BFS 1155 strafrechtliche Konflikte, die auf alternative Art beigelegt wurden. 318 Fälle liessen sich durch Mediation sowie 293 durch Vergleiche und Wiedergutmachungen regeln. Meistens ging es dabei um Tätlichkeiten, Beschimpfungen und Drohungen. (sda)