Das Bezirksgericht Pfäffikon hat beide Beschuldigte der Pornografie schuldig gesprochen. Dies geht aus den schriftlichen Urteilen hervor, die der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vorliegen. Mit den Urteilen folgte das Bezirksgericht weitgehend den Anträgen der Staatsanwältin.
Vom Vorwurf der üblen Nachrede und der Verleumdung wurden die Angeklagten freigesprochen. Die Vorwürfe sind inzwischen verjährt.
Mitte November standen ein 49-jähriger Fusspfleger und ein 79-jähriger Rentner vor Gericht. Die beiden Schweizer hatten unter anderem das Gesicht von Spiess-Hegglin auf Pornobilder montiert und diese auf einer eigens dafür eingerichteten Website veröffentlicht. Zudem sollen sie Spiess-Hegglin in zahlreichen Online-Kommentaren beleidigt und verleumdet haben.
Das Gericht verurteilte den 49-jährigen Beschuldigten zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 60 Franken und den 79-jährigen Beschuldigten zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 60 Franken.
Neben den bedingten Geldstrafen kommen auf die Beschuldigten hohe Kosten zu. Beide müssen mehrere tausend Franken Gerichtsgebühren bezahlen. Der jüngere Angeklagte muss zudem rund 20'000 Franken für seinen amtlichen Verteidiger sowie 10'000 Franken Prozessentschädigung an Spiess-Hegglin bezahlen.
Er habe niemanden beleidigt oder verleumdet, sagte der 49-jährige Fusspfleger an der Verhandlung Mitte November. Einiges sei dabei etwas härter ausgedrückt, anderes weniger.
Sein 79-jähriger Mitbeschuldigter, ein Jurist und früherer Sportjournalist, bezeichnete die Anklage der Staatsanwältin als komplett fehlerhaft und voller Lügen, entweder «mangels Fachwissen» oder weil sie die Akten nicht richtig studiert habe.
Auch der 79-Jährige bezeichnet sich als «Kritiker» der früheren Kantonsrätin. Zusammen mit seinem 49-jährigen Mitstreiter war er deshalb auch beim Prozess «Spiess-Hegglin gegen Ringier» von Ende Oktober in Zug – als Zuschauer.
Für den Anwalt von Spiess-Hegglin ging es beim Prozess in Pfäffikon nicht um «freie Meinungsäusserung», sondern klar um Stalking. Die beiden Beschuldigten seien seit Jahren «im Hass auf Spiess-Hegglin vereint». Viel tiefer als die beiden könne man dabei nicht sinken.
Das Urteil des Bezirksgerichts Pfäffikon ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Zürcher Obergericht weitergezogen werden.
(dsc/sda)
Gut, stimmt eben schon wieder, dass grundlegende Dummheit eben nicht strafbar ist.
Aber bei diesen Taten zeigt doch auch ein doch recht einfaches und primitives Verhalten der "Szene", welche sich auf Spiess-Hegglin eingeschossen hat.