Schweiz
Justiz

Schweizer Bundesgericht bestätigt: Mann wandert wegen rassistischer Online-Publikationen fünf Monate ins Gefängnis

Das Bundesgericht in Lausanne verurteilt einen Mann wegen antisemitischer Texte zu einer fünfmonatigen Freiheitsstrafe.
Das Bundesgericht in Lausanne verurteilt einen Mann wegen antisemitischer Texte zu einer fünfmonatigen Freiheitsstrafe.
Bild: KEYSTONE

Schweizer Bundesgericht bestätigt: Mann wandert wegen rassistischer Online-Publikationen fünf Monate ins Gefängnis

Das Bundesgericht hat eine Haftstrafe wegen Verstosses gegen die Antirassismusstrafnorm gegen einen Mann bestätigt. Der Verurteilte hatte auf einer Website antisemitische Texte publiziert.
03.11.2015, 11:5903.11.2015, 13:40

Der Mann war zu einer unbedingten fünfmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt worden, wie aus dem am Dienstag veröffentlichten Urteil hervorgeht. Ausserdem hatte er eine Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu 10 Franken auferlegt bekommen.

Der Verurteilte widersetzte sich der behördlichen Anordnung, die Texte von der Website zu entfernen. Ausserdem hat er Artikel mit antisemitischem Inhalt auf der Website publiziert, obwohl er anlässlich der erstinstanzlichen Verhandlung im Juli 2013 vor dem Polizeigericht in Genf versichert hatte, keine weiteren Texte mehr zu veröffentlichen.

Wie das Bundesgericht in seinem Urteil weiter feststellt, hegt der Mann offenbar keinerlei Absichten, von seinem Tun abzulassen. Es hält deshalb eine Haftstrafe für angemessen. Mit einer bedingten Strafe oder einer Geldstrafe lasse sich der Verurteilte nicht von seinen Veröffentlichungen abhalten. (sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
Du hast uns was zu sagen?
Hast du einen relevanten Input oder hast du einen Fehler entdeckt? Du kannst uns dein Anliegen gerne via Formular übermitteln.
2 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
2
Zürcher Mietgericht erklärt «Sugus»-Kündigungen für ungültig
Das Mietgericht Zürich hat die Kündigungen für 26 Wohnungen in den «Sugus-Häusern» in der Stadt Zürich wegen eines Formfehlers für ungültig erklärt. Zu Ende dürfte der Rechtsstreit um die Kündigungen damit aber noch nicht sein.
Überraschende Wende im Streit um die Wohnungskündigungen in den «Sugus-Häusern» beim Zürcher Hauptbahnhof: Das Mietgericht ist wegen nicht erfüllter Prozessvoraussetzungen nicht auf die Klage der Vermieterinnen der «Sugus-Häuser» gegen die Mieterinnen und Mieter von 26 Wohnungen eingetreten, wie das Gericht am Dienstag mitteilte.
Zur Story