In der Schweiz hat die Zahl der kurzen Freiheitsstrafen kaum abgenommen. Ein Grund dafür ist, dass immer häufiger Geldstrafen und Bussen nicht bezahlt werden. Insgesamt stellen nach den Schweizern die Algerier die grösste Gruppe in den Vollzugsanstalten. Dies ist Daten zu entnehmen, die das Bundesamt für Statistik (BFS) am Montag veröffentlichte.
2013 mussten rund ein Drittel jener, die eine Freiheitsstrafe antraten, ins Gefängnis, weil sie eine Geldstrafe oder Busse nicht bezahlt hatten. Insgesamt 9584 Personen wurden im vergangenen Jahr in eine Straf- oder Massnahmenanstalt eingewiesen.
Bei 1358 Personen war der Grund der Widerruf einer bedingten Freiheitsstrafe oder eine Ersatzfreiheitsstrafe. Diese müssen Täter absitzen, weil sie ihre Geldstrafe nicht bezahlt haben. Bei 2841 Personen wurde eine Busse nach kantonalem Gesetz in eine Freiheitsstrafe umgewandelt. Die Ersatzfreiheitsstrafen und umgewandelten Bussen hatten ab 2008 markant zugenommen. Die Geldstrafen waren 2007 eingeführt worden, um den Strafvollzug von den vielen kurzen Freiheitsstrafen zu entlasten. (whr/sda)