Justizministerin Simonetta Sommaruga will elektronische Fussfesseln zum Schutz vor Stalking einsetzen. Damit sollen Annäherungs- und Kontaktverbote von Stalkern besser bewiesen werden. Das ist einer der Vorschläge, die Sommaruga dem Bundesrat bald beantragen will.
Bundesrätin Sommaruga machte diese Vorschläge am Freitag an einer Tagung zum Thema «25 Jahre Opferhilfegesetz». Dieses habe sich bewährt, aber kein Gesetz sei perfekt, erklärte die Justizministerin vor rund 250 Fachleuten, Politikern und Vertretern von Opferhilfeorganisationen.
«Wir blicken heute nicht nur auf 25 Jahre Praxis zurück, sondern wir schauen, was wir in den nächsten 25 Jahren besser machen können.» In den kommenden Wochen werde sie dem Bundesrat deshalb neue Instrumente zum Schutz vor Gewalt beantragen, sagte Sommaruga gemäss Redetext.
Neu regeln will sie etwa die Einstellung von Strafverfahren, bei denen es um häusliche Gewalt geht. Heute würden Frauen von ihren Peinigern oft unter Druck gesetzt, das Verfahren zu stoppen. Die Staatsanwaltschaft soll das Verfahren in Zukunft nur noch einstellen dürfen, wenn dies dem Opfer wirklich hilft.
Verbesserungen fordert Sommaruga auch beim Bedrohungsmanagement. «Viele Frauen sind über Jahre in einer Spirale aus Gewalt und Erniedrigung gefangen, die tödlich enden kann.» Involvierte Stellen müssten sich gegenseitig austauschen und gemeinsam vorgehen.
Ansetzen will Bundesrätin Sommaruga auch beim Schutz vor Stalking. «Neu sollen Annäherungs- oder Kontaktverbote mit einer elektronischen Fussfessel überwacht werden.» Auf diese Weise könnten die Beweisschwierigkeiten verringert werden, mit denen viele Betroffene konfrontiert seien.
Trotz aller Bemühungen, rechtzeitig einzuschreiten, seien im vergangenen Jahr alleine im häuslichen Bereich rund 17'000 Straftaten registriert worden, sagte Sommaruga. Und noch nie hätten die Spitäler so viele Misshandlungen festgestellt wie 2016.
«Es ist wichtig, dass wir die Opfer nicht alleine lassen, wenn die Prävention vergebens war», sagte Sommaruga weiter. Aus diesem Grund habe das Gesetz auch nach 25 Jahren nichts von seiner Bedeutung verloren. Damit erhielten Betroffene Beratung, Unterstützung und finanzielle Hilfe.
Das Opferhilfegesetz ist vor rund 25 Jahren in Kraft getreten. Es ermöglicht Opfern von Straftaten medizinische, psychologische oder juristische Beratung zu beanspruchen und finanzielle Leistungen zu erhalten. Diese stehen auch den Angehörigen offen.
Ausserdem stärkt das Gesetz die verfahrensrechtliche Stellung und den Schutz der Opfer im Strafverfahren. Die Opferhilfe wird von den Kantonen geleistet. 2016 wurden insgesamt 6.3 Millionen Franken an Opfer von Straftaten ausbezahlt. Die Opferhilfezentren leisteten im gleichen Zeitraum zudem 35'189 Beratungen. (sda)