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18 Jahre – deutlich schärfere Strafe für Berner Giftmörder

18 Jahre – deutlich schärfere Strafe für Berner Giftmörder

21.12.2023, 18:4221.12.2023, 18:42

Das bernische Obergericht hat am Donnerstag die Strafe für einen Giftmörder um vier auf 18 Jahre erhöht. Das Gericht beurteilte die Straftat klarerweise als Eliminationsmord. Der Täter sei besonders hinterhältig und gefühlskalt vorgegangen.

Das erstinstanzliche Regionalgericht hatte den Mann Anfang Jahr zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren verurteilt. Die 2. Strafkammer des Obergerichts beurteilte am Donnerstag insbesondere das Motiv und die Beweggründe anders.

Der über 50-jährige ehemalige IT-Unternehmer sei seiner langjährigen Ehefrau überdrüssig gewesen. Er habe sich den Konflikt einer Scheidung ersparen wollen und seine Gattin äusserst kaltblütig und feige aus dem Weg geräumt. Der Mann hätte «hundert Möglichkeiten gehabt», den Plan abzubrechen, was er aber nicht getan habe.

Er habe im Internet nach Möglichkeiten gesucht, seine Gattin loszuwerden, habe Medikamente bestellt und ihr schliesslich eine sechsfach tödliche Dosis eines Gichtmittels in einen Kaffee gerührt. Er habe gewusst, dass das Mittel Symptome hervorrufe, die zu den Magen- und Darmbeschwerden passten, an denen seine Gattin litt. So habe er falsche Fährten gelegt.

Als die Frau mit schweren Symptomen zum Arzt und danach ins Spital ging, habe der Mann es unterlassen, die Ärzte über die Verabreichung des Gichtmittels zu informieren. Auch wenn man das Leben der Frau vielleicht nicht mehr hätte retten können, so hätte man ihre Qualen mindestens lindern können, konstatierte das Obergericht.

Mit neuer Flamme geflirtet

Besonders verwerflich taxierte es das Verhalten des Mannes während und nach der Tat. Er chattete mit seiner neuen Liebschaft, organisierte Ferien mit seiner neuen Flamme und besorgte sich einen Termin beim Schönheitschirurgen. Er sei grausam und berechnend vorgegangen, urteilte das Obergericht. Einsicht und Reue seien nicht erkennbar.

Der Mann leidet heute an einer limbischen Enzephalitis, einer Erkrankung des zentralen Nervensystems. Die Krankheit kann zu Gedächtnislücken führen. Diese machten der Angeklagte und sein Verteidiger denn auch geltend.

Der Mann akzeptierte zwar den Schuldspruch der ersten Instanz, nicht aber die Höhe der Strafe. Vor Obergericht gab er an, er könne nicht mehr sicher sagen, was sich wie ereignet habe. Darum habe er schliesslich die Erkenntnisse des erstinstanzlichen Gerichts im Grundsatz als eine Wahrheit akzeptiert.

Krankheit habe Persönlichkeit verändert

Der Verteidiger führte ins Feld, die Krankheit habe möglicherweise die Persönlichkeit des Mannes verändert. Wie sie das Verhalten des Mannes zur Tatzeit verändert habe, lasse sich nicht mehr rekonstruieren. Er forderte für seinen Mandanten, die Strafe bei den 14 Jahren zu belassen. Das sei bereits eine sehr lange Zeit für den gesundheitlich angeschlagenen Mann.

Es sei etwas einfach, alles auf die Krankheit zu schieben, konstatierte die Vorsitzende der Obergerichtsstrafkammer. Die Krankheit sei zum Tatzeitpunkt noch nicht akut gewesen. Hinweise auf kognitive Einschränkungen zum damaligen Zeitpunkt gebe es keine. Das Obergericht attestierte dem Mann auch keine besondere Strafempfindlichkeit aufgrund der Krankheit.

Die Staatsanwaltschaft hatte am Donnerstag eine Strafe von 18 Jahren und sechs Monaten gefordert. Die Staatsanwältin betonte, der erfolgreiche aber introvertierte IT-Unternehmer habe sich die Mühsal einer Scheidung ersparen wollen und einfach kaltblütig die «Delete-Taste» gedrückt.

Die Tat ereignete sich im März 2021. Der Täter befindet sich im vorzeitigen Strafvollzug. Das Urteil des Obergerichts kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden. (sda)

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