«Ich bin mir bewusst, dass ich Fehler gemacht und übertrieben habe. Aber nie habe ich mit dem Vorsatz gehandelt, Raiffeisen oder Aduno zu schädigen»: Die versöhnlich klingenden Worte, mit denen sich Pierin Vincenz, Hauptbeschuldigter im Raiffeisen-Prozess, Ende März des vergangenen Jahres von der Verhandlung am Zürcher Bezirksgericht verabschiedet hatte, waren für die Richter kein Beleg von Einsichtigkeit.
Der frühere Chef der Genossenschaftsbank habe zwar punktuell Zugeständnisse in Bezug auf einige Fakten gemacht. Diese hätten ihm aufgrund der Aktenlage aber ohnehin nachgewiesen werden können. «Am grundsätzlichen Befund der Uneinsichtigkeit des Beschuldigten» ändere sich deshalb nichts, heisst in der schriftlichen Begründung des erstinstanzlichen Urteils, das im April 2022 gegen Vincenz, dessen langjährigen Geschäftspartner Beat Stocker und vier weitere Beschuldigte ergangen war.
Das Urteil, das CH Media vorliegt, umfasst 1200 Seiten, mehr als das doppelte des Umfanges, den das Gericht bei der Urteilseröffnung vorausgesagt hatte. Die Verteidigung wird das Dokument in den nächsten Tagen in all seine Einzelteile zerlegen, um festzustellen, wo die argumentativen Schwachstellen liegen. Es ist so gut wie sicher, dass alle Beschuldigten in Berufung gehen werden, um vom Obergericht eine Neubeurteilung des Falles zu verlangen.
Die Staatsanwaltschaft hatte für Vincenz eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren sowie die Abschöpfung von Vermögenswerten in Höhe von fast neun Millionen Franken verlangt. Auch für Stocker beantragten die Kläger sechs Jahre Freiheitsstrafe und die Rückerstattung von deliktisch erworbenen Vermögenswerten in Höhe von über 16 Millionen Franken. Das Gericht verurteilte die beiden für den Tatbestand der qualifizierten ungetreuen Geschäftsführung und andere Delikte zu je viereinhalb Jahren Gefängnis mit unterschiedlich grossen Abzügen, welche die Beschuldigten im Urteil der Richter als Entschädigung für eine einseitige mediale Berichterstattung im Vorfeld des Prozesses zu gut hätten.
Die schriftliche Begründung dieser Strafzumessung lässt erkennen, wie das Gericht zu dem im Urteil vieler fachkundiger Prozessbeobachter harten Urteil gelangt ist.
Am schwersten wiegen in dem Urteil die Delikte rund um die Übernahme der KMU-Finanzierungsgesellschaft Investnet durch Raiffeisen. Vincenz und Stocker hatten sich im Vorfeld der Übernahme an Investnet beteiligt und die Bank darüber in Unkenntnis gelassen.
Für die beiden resultierte ein Gewinn in Höhe von zwölf Millionen Franken, der ihnen ab 2015 zugeflossen war. Die in diesem Zusammenhang erste Geldüberweisung von 2.9 Millionen Franken war 2016 auf verschlungenen Wegen publik geworden und hatte die Untersuchungen gegen den ehemals beliebtesten Banker der Schweiz und seine Mitbeschuldigten ins Rollen gebracht.
Das vorliegende Urteil, das das Bezirksgericht in dieser Woche den Parteien überstellte, konstatierte eine «durchdachte Vorgehensweise» der Beschuldigten und eine «arbeitsteilige Zusammenarbeit» zwischen Stocker und Vincenz. Nach dem Befund der Richter hatten die beiden ihre jeweilige Stellung als CEO und Berater ausgenutzt, um einen möglichst hohen Verkaufserlös zu erzielen und sich so auf Kosten der Bank zu bereichern. Das Gesetz sieht für diese Art von qualifizierter ungetreuer Geschäftsbesorgung Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren vor. Die Beschuldigten kamen aber deutlich günstiger weg. Für den Investnet-Fall allein erachtet das Gericht eine Strafe von 27 Monaten für gerechtfertigt.
Den Beschuldigten wird mitunter zu gut gehalten, dass es Raiffeisen unterlassen habe, härter nachzufragen und die genauen Hintergründe und Umstände der Transaktion zu durchleuchten. Die Deliktsumme ist zwar hoch, für eine Grossbank wie Raiffeisen aber eigentlich leicht verkraftbar. Zwar stellt das Gericht fest, dass Vincenz seine Vertrauensstellung als CEO von Raiffeisen «fraglos» ausgenutzt habe.
Doch die ungenügenden Strukturen der Bank zur Durchsetzung von Regeln des guten Geschäftsgebarens hätten die Sache für Vincenz und Stocker auch besonders leicht gemacht. Dem früheren Raiffeisen-Verwaltungsratspräsidenten Johannes Rüegg-Stürm dürfte diese Bemerkung wie eine Ohrfeige vorkommen. Vincenz' charismatische Persönlichkeit liess das Gericht als Ausrede für die nachlässige Raiffeisen-Führung nicht gelten.
Dass das Gericht am Ende doch bei einer Freiheitsstrafe für die beiden Hauptbeschuldigten von je 54 Monaten landete, hat mit dem Umstand zu tun, dass die Richter diesen eine Reihe weiterer Transaktionen zu Last legten, die ebenfalls einen unrechtmässigen Bereicherungsaspekt zum Inhalt hatten.
Eine erhebliche Strafermässigung auf diese 54 Monate erhalten die beiden Hauptbeschuldigten indessen als Entschädigung für die «ausgiebige Medienkampagne», die sie im Vorfeld des Prozesses über sich ergehen lassen mussten. Während das Gericht in der Erläuterung einer neunmonatigen Haftermässigung für Vincenz ziemlich in die Einzelheiten geht, bleibt es in der Erklärung der sechsmonatigen Haftermässigung für Stocker auffallend vage. Über die Gründe dieser Differenz darf spekuliert werden. Vermutlich kommt Vincenz der Umstand zu Gute, dass er aufgrund seiner grösseren Bekanntheit letztlich doch stärker im medialen Fokus stand als Stocker. (bzbasel.ch)
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