Seit genau zwei Jahren unterrichtet Johannes Rüegg-Stürm wieder an der Universität St. Gallen (HSG). Davor hatte er eine Auszeit genommen. Im Dezember 2019 bestätigte der Universitätsrat seine Professur – und verlängerte sie.
Rüegg-Stürm darf seinen Job behalten, obwohl er als damaliger Verwaltungsratspräsident der Raiffeisen Schweiz wegen der Affäre um seinen obersten Angestellten, CEO Pierin Vincenz, unter Druck geraten war. Der 59-Jährige bleibt nicht nur Professor, sondern auch Forschungsleiter für Organization Studies sowie Direktor am Institut für Systemisches Management und Public Governance.
Die Raiffeisen-Affäre schien für Rüegg-Stürm also beruflich ausgestanden. Doch neue Details der «SonntagsZeitung» über seine Rolle in der Causa Vincenz rücken ihn in ein schlechtes Licht. Sie schreibt, Rüegg-Stürm habe die Belege für Pierin Vincenz’ Rotlichtbesuche und private Reisen eigenhändig unterschrieben – was den langjährigen Konzernchef im Prozess entlasten soll.
Seine Verteidigungslinie: Man könne ihm nichts zur Last legen, sein Vorgesetzter habe ja alles abgesegnet. Die Staatsanwaltschaft wirft Vincenz Betrug, Veruntreuung, Urkundenfälschung und passive Bestechung vor. Sie beantragt sechs Jahre Gefängnis.
Nicht angeklagt ist Rüegg-Stürm, was mit ein Grund dafür ist, dass die HSG weiter zu ihm hält. Sein Verhalten beim Visieren von Vincenz’ Spesen lässt indes zweifeln, ob er als Vorbild für den Führungsnachwuchs an der Universität noch taugt.
Der CH-Media-Redaktion liegt die Begründung von Rüegg-Stürm vor, die dazu geführt hat, dass er nicht angeklagt wurde. Doch dazu später, zuerst die pikanten Spesen-Details aus der «SonntagsZeitung», die aus der Einvernahme von Rüegg-Stürm am 24. Mai 2019 zitiert.
Staatsanwalt Thomas Candrian fragte Rüegg-Stürm, wie er die Spesenabrechnungen von Vincenz prüfte. Rüegg-Stürm sagte, er habe sie jeweils in sein Büro genommen: «Ich ging Position für Position durch.» Er habe Zeile für Zeile angeschaut.
Doch was waren das für Positionen? Es handelte sich unter anderem um Belastungen durch Firmen wie «Nightway» in Genf, «Golden Bar» in St. Gallen, «Cecil Dance» in Lugano, teils für Tausende von Franken. Diese Bezeichnungen und die zum Teil exorbitanten Beträge machten Rüegg-Stürm offenbar nicht hellhörig. Staatsanwalt Candrian fragte ihn, was für Auslagen wohl bei einem Leistungserbringer wie «Cecil Dance» anfallen würden. Antwort Rüegg-Stürm:
Der Staatsanwalt rechnete Rüegg-Stürm in der Einvernahme vor, dass Vincenz im Zeitraum von Juni 2011 bis September 2015 mehr als 100’000 Franken zulasten seiner Raiffeisen-Firmenkreditkarte in Cabarets und Stripclubs ausgegeben habe. Auf die Frage, was er dazu sage, antwortete Rüegg-Stürm: «Das ist völlig unzulässig.»
Der Professor visierte nicht nur Ausgaben im Rotlicht-Milieu, sondern er schöpfte auch bei Auslandsreisen keinen Verdacht. Vincenz flog, oft mit Freunden, mal nach London, nach New York, nach Dubai oder nach Bangkok. Laut Zeitungsbericht fragte Staatsanwalt Candrian denn auch, was Raiffeisen mit Dubai zu tun habe. Rüegg-Stürms Antwort: «Nichts.»
Im Fall von Dubai tauchten auf der Kreditkartenabrechnung sieben Positionen auf, Gesamtsumme: 31’536 Franken. Auch diese Spesen unterschrieb Rüegg-Stürm. Eine Anfrage bei Rüegg-Stürm blieb bis Sonntagnachmittag unbeantwortet.
Trotzdem kennt CH Media aus Insiderinformationen die Rechtfertigung von Rüegg-Stürm – und somit auch den Grund, warum die Staatsanwaltschaft keine Anklage gegen ihn erhob. Kurz zusammengefasst argumentierte Rüegg-Stürm, Vincenz habe ihn in die Irre geführt. Am Beispiel der Dubai-Reise soll das wie folgt geschehen sein:
Vincenz reiste vom 12. bis 17. Januar 2015 «mit zwei Freunden» sowie «mit seiner Bekannten» (die Namen sind der Redaktion bekannt) nach Dubai. Die Staatsanwaltschaft kam zum Schluss, dass es sich um «eine Reise mit privatem Charakter zu Vergnügungs- und Erholungszwecken» handelte.
Vincenz bezahlte Auslagen dafür, etwa die Buchung des Flugs für seine Bekannte, über seine private Kreditkarte, stellte sie aber später Raiffeisen über seine Spesen in Rechnung. Er schrieb auf das Spesenformular: «Private Kreditkarte» und «Reise nach Dubai», jedoch ohne die Abrechnung seiner privaten Kreditkarte beizulegen. Die Details verheimlichte er vor Rüegg-Stürm; dieser scheint trotz dem Stichwort Dubai nicht nachgefragt zu haben, was denn das für eine Reise gewesen sei.
Die Staatsanwaltschaft attestierte Rüegg-Stürm, dass er «aufgrund der tatsachenwidrigen Erklärungen von Vincenz irrtümlich davon ausging, bei diesen Auslagen handle es sich um Geschäftsaufwand, welcher insbesondere durch die damals laufende Partnersuche zur Weiterentwicklung des Geschäfts mit Leonteq notwendigerweise verursacht worden war».
Darum habe Rüegg-Stürm den Spesenbeleg am 12. März 2015 visiert, und Vincenz sei der Betrag «im Rahmen einer Sammelvergütung für Spesen» (in jenem Monat waren das 25’671.30 Fr.) auf sein privates Konto überwiesen worden.
Dieses Muster wiederholte sich in diversen anderen Fällen. Rüegg-Stürms Argument: «In die Irre geführt worden.» Aber kann ein CEO so viel Phantasie haben und ein Verwaltungsratspräsident so gutgläubig sein, über all die Jahre hinweg, dass nichts ruchbar wurde?
CH Media vorliegende Dokumente zeigen noch mehr Beispiele von fragwürdigen Ausgaben, als sie bisher bekannt waren. So verbrachte Vincenz einmal Golfferien in Teneriffa. Eine rein private Sache. Für den Rückflug nach Zürich aber buchte er einen Privatjet über die Firma «Rent a plane AG». Kostenpunkt: 28’250 Euro. Die Untersuchungsbehörden kamen zum Schluss:
Das Controlling hat bei Raiffeisen also komplett versagt. Und dafür ist in letzter Instanz der Verwaltungsratspräsident zuständig, der wiederum an der HSG über «gute Unternehmensführung» doziert.
Auf Anfrage wollten sich vorderhand weder Rüegg-Stürm, HSG-Rektor Bernhard Ehrenzeller noch der St. Galler Bildungsdirektor Stefan Kölliker zu den neusten Informationen äussern. Gemäss Insiderinformationen hatte der Universitätsrat, der Rüegg-Stürms Professur verlängert hatte, keinen Einblick in die Details der Vincenz-Anklage und somit in seinen Umgang mit Spesen.