Bundesrichter Yves Donzallaz ist berühmt geworden, weil ihn seine Partei, die SVP, nicht mehr will. Zum Eklat kam es, nachdem er mit seiner Stimme bei einer öffentlichen Beratung den Ausschlag dafür gegeben hatte, dass die Schweiz die Daten von 40'000 UBS-Kunden nach Frankreich liefern darf. Die SVP griff ihn dafür persönlich an und warf ihm vor, die Interessen seiner Partei und des Landes zu verraten.
Donzallaz entgegnete darauf, er fühle sich nur den Interessen des Rechts verpflichtet und mit keiner Partei verbunden. SVP-Fraktionschef Thomas Aeschi beschied ihm danach, wenn dem so sei, solle er die Partei verlassen. Die SVP könne die Verantwortung für seine Wahl nicht übernehmen und ihn nur unterstützen, falls er austrete. Doch Donzallaz blieb trotzig Mitglied der Unterwalliser SVP. So wurde er mit den Stimmen aller anderer Parteien im Amt bestätigt und zum Vizepräsidenten gewählt. Das war vor zwei Jahren.
Der Fall Donzallaz führte zu einer Debatte über die Unabhängigkeit der Justiz. Es kamen Zweifel auf, ob die Gewaltenteilung wirklich funktioniert. Ist es noch zeitgemäss, dass ein Richter in einer Partei sein muss, um von dieser dann ins Amt gewählt zu werden? In der Abstimmung über die Justizinitiative sprach sich die Stimmbevölkerung allerdings für das heutige Wahlverfahren aus. Der Fall Donzallaz wurde auch als Beweis dafür gedeutet, dass das System funktioniere und Bundesrichter unabhängig von ihren Parteien Recht sprechen würden.
Nun steht Donzallaz' Wahl zum Bundesgerichtspräsidenten an. Wenige Wochen vorher hat der Bundesrichter jetzt den Austritt aus seiner Partei gegeben. Dies bestätigt das Bundesgericht.
Donzallaz teilt auf Anfrage mit, er habe mit SVP-Präsident Marco Chiesa und Fraktionspräsident Aeschi eine Vereinbarung getroffen. Der Zweck davon sei, eine friedliche und konstruktive Zusammenarbeit während seiner Präsidentschaft zu erreichen. Dabei sei beschlossen worden, dass er aus der Partei austreten werde.
Donzallaz wollte zuerst jedoch seine Nomination durch das Plenum des Bundesgerichts abwarten. Die Kolleginnen und Kollegen informierte er dabei, dass er die SVP verlassen werde. Da die Nomination inzwischen erfolgt ist, habe er nun den Parteiaustritt gegeben. Für Donzallaz standen also wahltaktische Gründe im Vordergrund.
Für alle Beteiligten endet die Affäre mit einem Happy End. Donzallaz kann seine Karriere ohne Parteikrach krönen. Die SVP kann einen Fall zu den Akten legen, mit dem nichts mehr zu gewinnen ist, und Anspruch auf einen neuen Sitz erheben. Und das Bundesgericht als Institution kann seine Unabhängigkeit zelebrieren. (aargauerzeitung.ch)
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Und warum? Das Parlament ernennt noch immer die Bundesrichter, nicht die Parteien. Bei den Bundesrichtern ist der Parteienanspruch noch loser als bei den Bundesräten. Donzallaz wurde als SVP-naher Richter gewählt und bleibt das auch, solange er und die Mehrheit des Parlament das möchten. Aber jeden, der nicht 100% auf Parteilinie ist, rauszumobben, dass man dann Anspruch auf einen zusätzlichen Sitz für einen echten Parteisoldaten erheben kann, verkommt allmählich zur Saumode.