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Staatsanwalt fordert Freiheitsstrafe im Baselbieter Parkuhr-Prozess

Staatsanwalt fordert Freiheitsstrafe im Baselbieter Parkuhr-Prozess

25.03.2026, 12:5125.03.2026, 15:58

Die Baselbieter Staatsanwaltschaft hat am Mittwoch vor dem Strafgericht eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten für einen ehemaligen Polizisten aus Laufen gefordert. Er wird beschuldigt, während über zehn Jahren Geld aus einer Parkuhr entwendet zu haben.

Eine Zentrale Parkuhr, aufgenommen am Dienstag, 14. Oktober 2014 in Zuerich. (KEYSTONE/Ennio Leanza)
Der Parkuhren-Fall beschäftigt die Baselbieter Justiz.Bild: KEYSTONE

Von den beantragten 27 Monaten sollen nur 6 unbedingt vollzogen werden. Der Rest soll mit einer Probezeit von zwei Jahren aufgeschoben werden, sagte der Staatsanwalt am Strafgericht in Muttenz. Er sieht den Tatbestand der mehrfachen qualifizierten Veruntreuung als erstellt an.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der 67-jährige pensionierte Stadtpolizist während zehn Jahren einen Betrag von über 400'000 Franken aus der zentralen Parkuhr eingesteckt und im Casino verspielt hat. Der Anwalt der Stadt Laufen, die als Privatklägerin am Prozess war, kam auf einen Betrag von bis zu 540'000 Franken.

Der Beschuldigte habe das Vertrauen seines Arbeitgebers während vieler Jahre missbraucht. Zudem sei er systematisch und taktisch vorgegangen, um sich zu bereichern, sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer.

Verteidiger plädiert für Einstellung des Verfahrens

Der Verteidiger des Ex-Polizisten zweifelte an der Berechnungsmethode der Staatsanwaltschaft und der Stadt Laufen zur Deliktsumme. Der Sachverhalt sei zwar unbestritten und sein Klient habe schon 2023 ein Geständnis abgelegt. Er bestreite aber die Höhe des Betrags.

Der Verteidiger argumentierte unter anderem damit, dass die Summen der Staatsanwaltschaft die dreistündigen Gratis-Zeitfenster bei der damaligen Parkuhr nicht einkalkulierten. Die Berechnungen würden mit untauglichen Referenzzahlen operieren, sagte der Anwalt weiter. Im Zweifel für den Angeklagten müsse man daher auf die Angaben seines Klienten abstützen, der von einem Gesamtbetrag rund 82'000 Franken sprach.

Es handle sich um «geringfügige Vermögensdelikte», die als Übertretungen zu gelten hätten und daher schon verjährt seien. Er plädierte dafür, das Verfahren einzustellen.

Angeklagter entschuldigt sich

Er bereue, dass er einen «Seich» gemacht habe und dafür entschuldige er sich, sagte der ehemalige Polizist nach den Plädoyers. Er zweifle aber das finanzielle Ausmass seiner Tat an.

Er begann gemäss Angaben der Staatsanwaltschaft bereits 2003, die Münzen aus der Parkuhr einzustecken. Aufgrund der Verjährung zählt aber nur der Zeitraum von 2011 bis 2021, dem Jahr seiner Pensionierung. Das Strafgericht wird das Urteil am späten Mittwochnachmittag eröffnen. (dab/sda)

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