Ein 41-jähriger Freiburger ist am Mittwoch zu einer Freiheitsstrafe von 18 Jahren verurteilt worden. Er soll sich zwischen 2006 und 2012 immer wieder an einer seiner Töchter vergangen haben.
Das Strafgericht des Glanebezirks verurteilte den Mann wegen sexueller Nötigung, Vergewaltigung, Pornografie und Inzest. Beim Strafmass folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Ehefrau, die stets weggesehen hatte, wurde zu 10 Monaten bedingt wegen Verletzung der Fürsorgepflicht verurteilt.
Der Mann verging sich an seiner Tochter erstmals, als diese etwa zehn Jahre alt war. Die Spiele mit sexuellem Charakter wurden mit der Zeit immer perverser. 2007 vergewaltigte er das Mädchen erstmals.
Die Familie zog mehrmals um. So konnte sich der Mann den unangenehmen Fragen der Sozialdienste entziehen. Er flog schliesslich auf, als die Zwillingsschwester des Opfers das Schweigen brach. (whr/sda)