Schweiz
Justiz

Sexuelle Nötigung bei Vorstellungsgespräch: Firmenchef vor Gericht

Bei Vorstellungsgespräch gepackt und ungefragt geküsst: Firmenchef in Zürich vor Gericht

08.05.2026, 07:1108.05.2026, 07:11

Ein 38-jähriger Firmenchef muss sich heute Freitag wegen sexueller Nötigung vor dem Zürcher Obergericht verantworten. Er soll eine junge Frau massiv belästigt haben – am Bewerbungsgespräch.

Die junge Frau hatte sich auf einen Teilzeitjob in der Administration beworben. Als sie für das Vorstellungsgespräch ins Büro des Firmenchefs kam, stand da jedoch ein Sofa, auf das sie sich setzen sollte.

Gemäss Anklageschrift packte der Vorgesetzte die Bewerberin und fing an, sie am Hals und am Oberkörper zu küssen. Sie habe mehrfach und sehr laut gesagt, dass sie das nicht wolle. Dennoch habe er weiter gemacht, so die Staatsanwaltschaft.

Erste Verurteilung

Irgendwann schaffte sie es, den Familienvater in den Penis zu beissen, so dass er von ihr abliess. Danach soll ihr der strenggläubige Muslim das Mobiltelefon weggenommen und sie an den Schultern durchs Treppenhaus gezerrt haben. Danach fuhr er die Bewerberin gemäss Anklage nach Hause.

Das Bezirksgericht Zürich verurteilte den vorbestraften Mann im Oktober 2024 zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten, wegen sexueller Nötigung, Nötigung und sexueller Belästigung.

Die Staatsanwaltschaft hatte jedoch eine härtere Strafe gefordert, drei Jahre ohne Bewährung. Das Bezirksgericht sah jedoch keine Beweise für eine Freiheitsberaubung, weshalb die Strafe milder ausfiel. Wann das Obergericht sein Urteil eröffnet, ist noch unklar. (leo/sda)

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55 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Snooks
08.05.2026 07:38registriert April 2019
Der gehört viel länger weggesperrt als gefordert. Solche Typen sollten zudem nie mehr eine leitende Funktion übernehmen dürfen. Der wird das Machtverhältnis sofort wieder ausnutzen, falls er Mitarbeiterinnen führen darf. Schade hat sie ihm den Rüssel nicht komplett abgebissen.
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Pontifax
08.05.2026 08:35registriert Mai 2021
Und wieder mal Täterschutz. Will man da unserer Justiz noch vertrauen?
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Knäckebrot
08.05.2026 07:29registriert Juni 2017
Danke für die transparente Berichtserstattung.

In meiner Erfahrung mit Missbräuchen, bei welchen sich der Täter getraut, dermassen Grenzübergreifend zu sein, müssen entweder in der Psyche manche Faktoren gegeben sein (enthemmung durch substanzen, frühere Hirnschläge) oder ein Menschenbild vorliegen, das diesbezüglich eine gewisse Legitimation bietet. Ich lebte in einem Land, in welchem sowas alltag war und gesellschaftlich nicht geächtet war. Öffentlich war es tabuisiert, da es das "nicht gibt" und untereinander grinsten sie darüber.
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