Das Zürcher Obergericht hat am Dienstag einen 80-jährigen Urgrossvater aus Serbien wegen Mordes schuldig gesprochen. Der Rentner erhielt eine Freiheitsstrafe von 19 Jahren. Dazu kommen 15 Jahre Landesverweis.
Der Rentner reiste im Februar 2021 mit einem Revolver in die Schweiz ein und suchte die Ehefrau seines Enkels unangemeldet in Winterthur auf. Nachdem sie ihm einen Kaffee serviert hatte, schloss er die Tür ab und erschoss die dreifache Mutter mit sechs Schüssen. Die damals 19 Monate alte Urenkelin war direkt dabei.
Grund für die Tötung war gemäss Anklage, dass sich die Frau von seinem Enkel scheiden lassen wollte. Dies habe die Ehre der Familie und des Dorfes beschmutzt.
Der geistig verwirrte Rentner lebt im vorzeitigen Strafvollzug in einem Heim. Er war auch während des Prozesses auf eine Pflegerin angewiesen. Sein Anwalt sagte, dass sein Mandant gar nicht mehr in der Lage sei, «strategisch» zu seinen Gunsten auszusagen. Am erstinstanzlichen Prozess machte der Rentner Notwehr geltend.
Der Verteidiger plädierte damals auf Freispruch. Sein Mandant sei lediglich wegen Verstosses gegen das Waffengesetz zu einer Geldstrafe zu verurteilen, hatte er gefordert. Der Beschuldigte habe sich gegen die Frau gewehrt, weil sie ihn mit einem Messer angegriffen habe, lautete das Argument.
Das Bezirksgericht Winterthur hatte den 80-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren verurteilt und eine Landesverweisung von 15 Jahren verhängt. Die Richter sprachen von einer «eigentlichen Hinrichtung». (sda/nib)