U-Haft für psychisch labilen Mann nach Fund von Brandbeschleunigern
Das Bundesgericht hat die Untersuchungshaft für einen psychisch instabilen 22-Jährigen bestätigt, der mutmasslich sein Elternhaus in Brand setzen wollte. Das Gericht geht aufgrund des psychischen Zustands des Zürchers von einer grossen Ausführungsgefahr aus.
Die Zürcher Kantonspolizei stellte im Sommer eine Gaskartusche, in mehrere Flaschen abgefülltes Frostschutzmittel und Zündholz im Elternhaus des 22-Jährigen sicher. Dort hatte der junge Mann aufgrund verschiedener Vorfälle ein Hausverbot. Zwei Tage vor seiner Festnahme hatte der Vater einen starken Benzingeruch wahrgenommen.
Auf dem Weg in die Psychiatrie, wo der Beschuldigte vorerst fürsorgerisch untergebracht wurde, sagte er zu einem Polizisten, dass einige Personen «verschwinden» würden – seine Familienmitglieder. Dies geht aus einem am Donnerstag publizierten Urteil des Bundesgerichts hervor.
Paranoide Züge
Die Zürcher Staatsanwaltschaft führt eine Strafuntersuchung wegen strafbarer Vorbereitungshandlungen zu Brandstiftung. Das Zwangsmassnahmengericht genehmigte die Untersuchungshaft, wogegen der 22-Jährige Beschwerde eingereicht hat. Er streitet nicht ab, dass die vorgefundenen Utensilien ihm gehören. Jedoch verneint er, damit einen Brand im Haus seiner Eltern geplant zu haben.
Ein Abklärungsbericht bei der psychiatrischen Universitätsklinik hat ergeben, dass der Beschuldigte paranoide Züge aufweist und emotional sehr labil ist. Reize von Aussen nimmt er als gegen sich gerichtet auf. Zudem ist er seit Monaten nicht in der Lage, sein Leben selbständig zu gestalten.
Das Bundesgericht bestätigt die von der Vorinstanz vertretene Sicht, dass aufgrund des Zustands des jungen Mannes eine grosse Gefahr einer Tatbegehung besteht. Damit sei die Untersuchungshaft zulässig. (sda)
