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Ehefrau in Binningen BL erwürgt und Leiche zerkleinert – Prozess beginnt

A front view of the special appeals court, in Muttenz, Switzerland, Monday, March 3, 2025. A special appeals court, sitting in Muttenz near Basel, will hear a request by Switzerland's Attorney Ge ...
Die Gerichtsverhandlung zum Femizid in Binningen BL beginnt am Montag (Symbolbild).Bild: KEYSTONE

Ehefrau in Binningen BL erwürgt und Leiche zerkleinert – Prozess beginnt

04.05.2026, 07:3204.05.2026, 08:32

Ein Familienvater muss sich ab Montag vor dem Baselbieter Strafgericht wegen Mordes an seiner Frau und Störung des Totenfriedens verantworten. Er wird beschuldigt, seine Frau «kaltblütig» erwürgt und deren Leiche zerkleinert zu haben.

Er habe die Frau am 13. Februar 2024 in seinem Einfamilienhaus in Binningen BL getötet, heisst es in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft. Die Polizei nahm den heute 43-Jährigen tags darauf fest.

Das Ehepaar stritt sich vor der Tat. Es ging um eine allfällige Scheidung oder Trennung, wie in der Anklageschrift steht. Daraufhin drückte der Beschuldigte seine Frau an die Wand, schlug, würgte und strangulierte sie mit einem Gegenstand, bis sie qualvoll erstickte. Der Mann habe im «vollständigen Bewusstsein», mit «rücksichtsloser Geringschätzung» des Lebens und mit einer klaren Tötungsabsicht gehandelt, heisst es in der Anklageschrift.

«Zu vollumfänglich rationalem Handeln fähig»

Zuvor soll die Frau, eine ehemalige Miss Schweiz-Finalistin, im Streit die Trennung oder Scheidung erwogen haben und Einsicht in seine Konten gefordert habe. Der Mann war nicht gewillt, sich zeitweise von den beiden Kindern zu trennen und die Frau finanziell zu unterstützen. Aus einer «egoistischen Haltung», Kränkung und einem Kontrollbedürfnis heraus habe er seine Partnerin umgebracht, heisst es weiter.

Der Beschuldigte soll daraufhin die Leiche zerstückelt haben. Er war bei diesem Vorgehen «zu vollumfänglich rationalem Handeln fähig sowie ohne jegliches Ehrfurchtsgefühl», wie es in der Anklageschrift heisst.

Die beiden kleinen Kinder des Paares, Angehörige der Frau sowie die Opferhilfe machen als Privatklägerinnen und -kläger Zivilforderungen geltend.

Der Fall sorgte auch international für Schlagzeilen. Der Prozess am Strafjustizzentrum in Muttenz BL findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Das Gericht wird das Urteil am 13. Mai bekanntgeben. Es gilt die Unschuldsvermutung. (nil/sda)

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