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«König der Schweiz» erringt Teilerfolg vor Berner Gericht

Der Regierungsratskandidat Jonas Lauwiner (Koenig JL) spricht an den Berner Regierungsrats- und Grossratswahlen, am Sonntag, 29. Maerz 2026, im Rathaus, in Bern. Das Stimmvolk des Kantons Bern waehlt  ...
Jonas Lauwiner, selbsternannter König, kandidierte im März für den Regierungsrat des Kantons Bern.Bild: keystone

Streit um Panzerwagen: «König der Schweiz» erringt Teilerfolg vor Berner Gericht

03.05.2026, 14:1703.05.2026, 14:17

Jonas Lauwiner, der selbsternannte «König der Schweiz», hat im Streit um seinen Panzerwagen einen Teilerfolg vor dem Berner Verwaltungsgericht errungen. Das Strassenverkehrsamt muss den Entzug von Fahrzeugausweis und Kontrollschildern neu beurteilen.

Das Verwaltungsgericht hat Lauwiners Beschwerde in einem Punkt gutgeheissen und den Entscheid der kantonalen Sicherheitsdirektion teilweise aufgehoben. Die Behörden hätten den Entzug nicht ohne vorgängige vertiefte Prüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit verfügen dürfen, heisst es in dem Urteil, das der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vorliegt.

Im Zentrum des Falls steht ein ausgemusterter Spähpanzer vom Typ BRDM-2, den Lauwiner aus Deutschland importiert hatte. Im Kanton Zug war das Gefährt zugelassen. Nach Lauwiners Umzug in den Kanton Bern entzogen die hiesigen Behörden den Fahrzeugausweis und die Kontrollschilder wegen Sicherheitsbedenken. Das Strassenverkehrsamt verwies unter anderem auf die scharfen Kanten am Panzerwagen.

Lauwiner machte geltend, sein Fahrzeug sei in der Schweiz ordnungsgemäss geprüft und zugelassen worden. Es entspreche den gesetzlichen Vorschriften. Die Berner Behörde habe sich zu Unrecht auf blosse Einschätzungen gestützt.

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Video: watson/Aya Baalbaki

Nachprüfung nötig

Das Verwaltungsgericht hält fest, dass es keine Vorschrift gebe, die die Zulassung ehemaliger Militärfahrzeuge zum zivilen Strassenverkehr grundsätzlich verbiete. Gebe es Zweifel an der Verkehrssicherheit, sei grundsätzlich eine Nachprüfung anzuordnen. Erst gestützt auf deren Resultat könne ein Entzug gerechtfertigt werden.

In anderen Punkten blieb Lauwiner erfolglos. Insgesamt wurde die Beschwerde nur teilweise gutgeheissen, und Lauwiner muss einen Teil der Verfahrenskosten tragen. Das Urteil kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Sonntagsfahrt mit Panzer

Der 31-jährige Lauwiner hat sich auf herrenlose Grundstücke spezialisiert, die sein «Königreich» bilden. An einem Sonntag im April 2024 fuhr er mit seinem Panzerwagen vor dem Bundeshaus vor, wie Medien damals berichteten. Mit dem Gefährt erfüllte sich Lauwiner gemäss eigenen Angaben einen Kindheitstraum. (sda)

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